Dein Lexikon rund um Berufsbildung und duales Studium
An den Anweisungen Deiner Ausbilder und Deines Arbeitgebers führt kein Weg vorbei – solange sie im Zusammenhang mit Deiner Ausbildung stehen. Auch andere Personen können Dir gegenüber weisungsbefugt sein, zum Beispiel die Kollegin oder der Kollege, die/der für den Arbeitsschutz zuständig ist. Alle Weisungen, die nichts mit Deiner Ausbildung zu tun haben, sind unzulässig.