Für gewerkschaftlich und gesellschaftlich Aktive
Studieren mit dem Stipendium der Böckler-Stiftung

Studieren ja – aber kein Geld? Die Hans-Böckler-Stiftung (HBS) hilft. Die HBS fördert nicht nur die „Besten“, sondern gezielt gewerkschaftlich und gesellschaftlich Engagierte. Interessierte können sich für das nächste Wintersemester 2021 noch bis zum 1. Februar online bewerben.

19. Januar 202119. 1. 2021


Wer gewerkschaftlich und gesellschaftlich engagiert ist und studieren will – aber kein Geld hat, kann sich um ein Stipendium bei der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung (HBS) bewerben. Während andere Studienförderwerke oft „Elitenförderung“ betreiben – mit Stipendien für die „Leistungsbesten“, die ohnehin meist aus finanziell besser aufgestellten Akademikerfamilien kommen, steht die HBS für Chancengleichheit.


Wer wird gefördert?

Neben Studium und Promotion an Unis und Fachhochschulen fördert die HBS auch das Nachholen des Abiturs auf dem zweiten Bildungsweg. Und vor allem: Nicht nur die Noten zählen. Das gewerkschaftliche und gesellschaftliche Engagement der Bewerber*innen ist zentrale Voraussetzung. Daneben vergibt die HBS Stipendien an sozial Benachteiligte, aus bildungsfernen und Migrantenfamilien, die anderswo kaum eine Chance bekommen.
 
Die Bewerbung für ein Stipendium für ein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg, ein Studium oder eine Promotion erfolgt ausschließlich über das Portal zur Online-Bewerbung.


Bewerbungsfristen

  • 1. August für das folgende Sommersemester – das Online-Bewerbungsportal ist vom 15. Mai bis 1. August geöffnet.
  • 1. Februar für das kommende Wintersemester – das Online-Bewerbungsportal ist vom 19. November bis 1. Februar geöffnet.

Für Mitglieder der IG Metall ist ein Referenzschreiben der Geschäftsstelle oder Bezirksleitung eine wesentliche Bedingung für ein Stipendium. Um eine Empfehlung aufgrund ihres gesellschaftlichen oder gewerkschaftlichen Engagements zu bekommen, sollten interessierte Mitglieder Kontakt mit ihrer zuständigen Geschäftsstelle aufnehmen.

Metallerinnen und Metaller, die sich ohne eine Empfehlung ihrer Geschäftsstelle oder Bezirksleitung und ohne Angabe einer Kontakt-E-Mail bewerben, werden im weiteren Verfahren von uns identifiziert. Wir klären mit der zuständigen Geschäftsstelle, ob eine Förderung des betroffenen Mitglieds in Frage kommt.


Wie hoch ist das Stipendium?

  • Abitur: Der zweite Bildungsweg wird normalerweise durch ein elternunabhängiges BAföG gefördert – allerdings beim Abendgymnasium erst ab dem vierten Semester (Klasse 12/2. Halbjahr). Wer Schüler-BAföG erhält, bekommt diesen Betrag auf den Satz für Student*innen aufgestockt. Zusätzlich gewährt die HBS eine Studienkostenpauschale in Höhe von derzeit 300 Euro im Monat. Wer aus Altersgründen keinen BAföG-Anspruch hat, kann von der HBS ein Vollstipendium erhalten.
  • Studium: Studierende erhalten 649 Euro im Monat für den Lebensunterhalt. Dazu gibt es pauschal 300 Euro Studienkostenpauschale, zum Teil auch Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Promotion: Das Stipendium beträgt pro Monat 1350 Euro Grundstipendium plus 100 Euro Forschungskostenpauschale. Zusätzlich wird ggf. ein Familienzuschlag von 155 Euro, 155 Euro Kinderzuschlag für das erste Kind, 50 Euro Kinderzuschlag für jedes weitere Kind und ein Zuschuss zur Krankenversicherung von bis zu 100 Euro gezahlt.
 
Neben Geld bietet die HBS zudem ein weites Betreuungs-Netzwerk: Fachreferate, Vertrauensdozenten, ehemalige Stipendiaten als Mentoren – und Stipendiatengruppen an vielen Hochschulstandorten bundesweit. Diese einzigartige Betreuung ist möglich, weil die HBS nicht nur über Bundesmittel, sondern auch über eigene Mittel verfügt: Anders als die Arbeitgeber führen gewerkschaftliche Aufsichtsratsmitglieder ihre Tantiemen ab – an die HBS. So fördert Mitbestimmung die Bildung.
 
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