Entscheidend sind die Details im Arbeitsvertrag. Grundsätzlich kann er frei verhandelt werden. Wie viel eine Bewerberin oder ein Bewerber beim Einkommen oder bei zusätzlichen Komponenten, wie beispielsweise einem Dienstwagen, herausholen kann, hängt nicht nur vom Abschluss und der Note ab. Hier ist oft auch Verhandlungsgeschick gefragt. Die gesetzlichen Mindestbedingungen muss der Arbeitgeber jedoch einhalten. Sie liegen aber meist weit unter dem, was betrieblich üblich oder per Tarifvertrag geregelt ist.
In der Regel ist das Entgeltniveau in Firmen, die nach Tarif bezahlen, insgesamt höher. So verdienen zum Beispiel junge Ingenieurinnen und Ingenieure 16,2 Prozent mehr als in nicht tarifgebundenen Betrieben. Bei Absolventinnen und Absolventen der Wirtschaftswissenschaften sind es 13,5 Prozent mehr.
Die Tarifverträge sichern zudem eine hohe Entgeltdynamik. So erhöhen sich die Entgelte im ersten Jahr nach dem Berufseinstieg um durchschnittlich zehn Prozent. Grundsätzlich gilt: Das erzielbare Jahresentgelt muss mindestens so hoch sein wie das Tarifentgelt – niedrigere Einstiegsgehälter sind nicht zulässig.
Wenn von „Jahresentgelt“ die Rede ist, ist oft Unterschiedliches gemeint. Viele Unternehmen zahlen zwölf Monatsentgelte, andere ein zusätzliches 13. Monatsentgelt. In Betrieben, die nach Tarif bezahlen, gibt es zusätzlich eine Leistungszulage – je nach Tarifvertrag durchschnittlich vier bis 15 Prozent des Entgelts. Hinzu kommen weitere tarifliche Leistungen wie etwa Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie altersvorsorgewirksame Leistungen.
Die Entgelte sind von Region zu Region unterschiedlich. Auch die Größe des Unternehmens spielt dabei eine Rolle. Tendenziell lässt sich sagen, dass die Entgelte im Westen und Süden höher sind, als im Norden und Osten Deutschlands.
In der Metall- und Elektroindustrie gilt für Vollzeitbeschäftigte die 35-Stunden-Woche als normale Arbeitszeit. Seit Januar 2019 gibt es einen tarifvertraglichen Anspruch auf verkürzte Vollzeit. Damit können Beschäftigte ihre Arbeitszeit für einen Zeitraum von sechs bis 24 Monaten auf bis zu 28 Stunden in der Woche reduzieren. Danach gilt automatisch wieder die normale Arbeitszeit – oder sie gehen erneut in verkürzte Vollzeit.
Mit der verkürzten Vollzeit hat die IG Metall das Rückkehrrecht von einer Teil- in die Vollzeit durchgesetzt. Je nach persönlichem Bedarf können Beschäftigte damit kürzer treten und später wieder in die normale Vollzeit zurückkehren.
Wir erheben jedes Jahr die Gehälter für Berufseinsteigerinnen und -einsteiger in der Metall- und Elektrobranche. Dabei zeigt sich immer wieder: Absolventinnen und Absolventen haben in tarifgebundenen Unternehmen deutlich mehr Vorteile. Die Einstiegsgehälter geben eine erste Orientierung. Wer genauer wissen will, wie viel in einem Unternehmen üblich ist, dem helfen wir gerne weiter. Mitglieder können sich direkt an ihre IG Metall vor Ort wenden.
Der Beitrag erschien bereits zu einem früheren Zeitpunkt und wird regelmäßig aktualisiert.
Einstiegsgehälter für Absolventinnen und Absolventen 2023 (PDF, 9 Seiten)