815 Beschäftigte haben in der letzten Woche mit bundesweiten Warnstreiks beim Spanplattenbauer Pfleiderer Druck gemacht.
Es hat sich gelohnt. Die Verhandlungskommission der IG Metall hat ein Verhandlungsergebnis erzielt, das deutlich mehr Geld bringt:
- 1000 Euro Inflationsausgleichsprämie (IAP) netto im Mai 2024
500 Euro für Auszubildende und Altersteilzeit, Teilzeit anteilig
- 1000 Euro Inflationsausgleichsprämie (IAP) netto im August 2024
500 Euro für Auszubildende und Altersteilzeit, Teilzeit anteilig
- 5 Prozent mehr Geld im Monat ab Dezember 2024
Die Ausbildungsvergütungen steigen auf 1200 (1. Ausbildungsjahr) bis 1400 Euro (4. Ausbildungsjahr) im Monat
- 4 Prozent mehr Geld im Monat ab November 2025
Die Ausbildungsvergütungen steigen auf 1250 (1. Ausbildungsjahr) bis 1450 Euro (4. Ausbildungsjahr) im Monat
Die Laufzeit: 24 Monate, bis zum 31. März 2026. Ab dann kann die IG Metall wieder neue Entgelterhöhungen durchsetzen.
Warnstreik bei Pfleiderer in Gütersloh/NRW
Dieses Verhandlungsergebnis hat die IG Metall am Donnerstag in Neumarkt/Bayern nach 18 Stunden Verhandlungen durchgesetzt.
„Wir mussten hart ringen, bis ein Ergebnis stand. Das Ergebnis ist ein Kompromiss, welcher Pfleiderer in einem wirtschaftlichen Umfeld mit hohem Konkurrenzdruck nicht überfordert und bei den Kolleginnen und Kollegen eine ordentliche Portion mehr Geld ankommen lässt“, erklärt Christian Iwanowski, Verhandlungsführer der IG Metall für Pfleiderer. „Das war nach den vergangenen zwei Jahren mit den ganzen Preissteigerungen mehr als nötig. Unsere Warnstreiks an allen fünf Standorten zwei Tage vor der entscheidenden Verhandlung haben den Arbeitgeber beeindruckt, auch unsere Ankündigung, eine zweite Warnstreikwelle zu starten, wenn nötig. Dies hat gezeigt, wie ernst es uns ist mit unseren Forderungen.“
Die Tarifkommission der IG Metall wird am 18. April über das Verhandlungsergebnis abstimmen.
Der Spanplattenbauer Pfleiderer mit seinen bundesweit fünf Standorten ist nicht an die Flächentarifverträge der Holz und Kunststoff verarbeitenden gebunden sondern an einen eigenen Haustarifvertrag.