5,2 Prozent mehr Geld ab Juni 2023 (monatliche Grundentgelte und Ausbildungsvergütungen).
3,3 Prozent mehr Geld ab Mai 2024 (monatliche Grundentgelte und Ausbildungsvergütungen).
Beide Erhöhungen sind dauerhaft und tabellenwirksam, das heißt, sie erhöhen die Monats-Grundentgelte in den Tariftabellen für die Metall- und Elektroindustrie.
Die Laufzeit: Bis zum 30. September 2024. Dann kann die IG Metall wieder über neue Entgelterhöhungen verhandeln.
Zu den dauerhaften Tariferhöhungen kommen einmalige steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämien von insgesamt 3000 Euro:
1500 Euro, von denen mindestens die Hälfte im Januar 2023 ausgezahlt wird, der Restbetrag grundsätzlich bis Ende Februar 2023 (Auszubildende 550 Euro).
1500 Euro, die grundsätzlich bis Ende Februar 2024 ausgezahlt werden müssen (Auszubildende 550 Euro).
Teilzeitbeschäftigte erhalten die Inflationsausgleichsprämie, wie etwa auch das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit im Vergleich zur Vollzeit. Sie erhalten aber mindestens 400 Euro.