2010
Metall- und Elektroindustrie: 2,7 % mehr ab April 2011. Für Mai 2010 bis März 2011: 320 €, Auszubildende 120 €. Tarifverträge, die die Kurzarbeit mit Absenkung der Remanenzkosten und die Arbeitszeitabsenkung bis auf 28 (26) Stunden mit Teilentgeltausgleich sowie die Verbesserung der Übernahmeregelungen für Auszubildende regeln.
Eisen- und Stahlindustrie: 3,6 % mehr ab Oktober. Einmalzahlung 150 €.
2011
Textil- und Bekleidungsindustrie: 3,6 % mehr ab Oktober. Mai bis September: je 50 €, Auszubildende je 25 €. Erhöhung des Urlaubsgeldes um 3,6 % ab 2012.
Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie: z. B.: 4 % mehr Lohn und Gehalt ab November. Für Mai bis Oktober: Je 90 €. Erhöhung der Ausbildungsvergütung ab August um 42,51 € und ab 1. November um 62 €.
Eisen- und Stahlindustrie: 3,8 % mehr ab Dezember.
2012
Textil- und Bekleidungsindustrie: Für Januar bis April 2013: je 60 €, Auszubildende je 25 €. 3 % mehr Lohn und Gehalt ab Mai 2013. 50 € mehr Ausbildungsvergütung ab Mai 2013. 2 % mehr Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütung ab Juni 2014. 3 % mehr Urlaubsgeld in 2013, weitere 2 % in 2014.
Metall- und Elektroindustrie: Abschluss von Tarifverträgen zum Einsatz von Leih- / Zeitarbeitsbeschäftigten. Neben anderen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen: Nach 24 Monaten Überlassung muss ein unbefristeter Arbeitsvertrag angeboten werden.
Metall- und Elektroindustrie: 4,3 % mehr ab Mai 2012. In der Regel unbefristete Übernahme der Ausgebildeten. Abschluss Tarifvertrag Förderjahr.
2013
Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie: 3 % mehr Lohn und Gehalt ab März. Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 30 € ab August.
Eisen- und Stahlindustrie: 3 % mehr ab März. Verbesserte Möglichkeiten für Altersübergänge.
Metall- und Elektroindustrie: 3,4 % mehr Entgelt und Ausbildungsvergütung ab Juli. Ab Mai 2014 weitere Erhöhung um 2,2 %.
2014
Eisen- und Stahlindustrie: 2,3 % mehr ab Juli 2014 und 1,7 % mehr ab Mai 2015. Auszubildende erhalten monatlich 36 € mehr. Ansprüche aus Tarifvertrag Altersteilzeit bleiben auch nach Einführung der Rente mit 63 und 45 Beitragsjahren erhalten. Erste Regelungen zum Einsatz von Werkverträgen.
Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie: 3 % mehr Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütung ab September. Für Mai bis August: 160 €; Auszubildende 50 €.
Textil- und Bekleidungsindustrie West: Januar bis Mai 2015: Je 60 €; Auszubildende je 30 €. Ab Juni 2015 werden die monatlichen 60 € beziehungsweise 30 € tabellenwirksam. Weitere 2,4 % mehr Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütung ab Juni 2016.
2015
Metall- und Elektroindustrie: 3,4 % mehr Entgelt und Ausbildungsvergütung ab April. Für Januar bis März: 150 €. Erste Regelungen zu geförderter Bildungsteilzeit sowie verbesserte Regelungen zur Altersteilzeit.
Textilindustrie Ost: Erhöhung der Entgelte im Mai um 3,0 % und im August 2016 um weitere 2,3 %. Stufenweise Erhöhung des Urlaubsgeldes bis 2016 um 100 €. Überproportionale Erhöhung der Ausbildungsvergütungen.
Eisen- und Stahlindustrie: NRW: Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen ab Januar 2016 um 2,3 % und Fahrkostenerstattung für Auszubildende. Für November und Dezember 2015: 200 €, Auszubildende 80 €. TV Altersteilzeit, TV Mindestnettoentgelttabellen, TV Beschäftigungssicherung und TV Werkverträge.
2016
Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie: 2 % mehr Lohn und Gehalt ab Mai (Auszubildende jeweils 20 € mehr). Weitere 1,7 % mehr ab Juli 2017 (Auszubildende nochmals je 20 € mehr). Abschluss eines Demografietarifvertrages.
Metall- und Elektroindustrie: 2,8 % mehr Entgelt und Ausbildungsvergütung ab Juli. Für Juni: 150 €, Auszubildende 65 €. Weitere 2 % mehr Entgelt und Ausbildungsvergütung ab April 2017. Verschiebemöglichkeit für den Pauschalbetrag bzw. für die 2. Stufe nur für verbandsgebundene Betriebe mit wirtschaftlichen Problemen und nur mit Genehmigung der Tarifparteien.
2017
Textil- und Bekleidungsindustrie West: 2,7 % mehr Lohn und Gehalt ab August 2017 und Auszubildende 30 € mehr in allen Stufen. Für Februar 2017 40 €, März und April je 50 € und Mai bis Juli 2017 je 60 €. Auszubildende 20 €, 25 € und 30 €. Weitere 1,7 % mehr Lohn und Gehalt ab September 2018. Auszubildende nochmal 30 € mehr in allen Stufen. Außerdem 2,5 % mehr Urlaubsgeld in 2017 und weitere 2 % in 2018. Erhöhung der Aufzahlung für die Altersteilzeit auf 510 € ab August 2017 und auf 535 € ab September 2018.
Textilindustrie Ost: Erhöhung der Entgelte im Juni um 2,9 % und im September 2018 um weitere 1,9 %. Stufenweise Erhöhung des zusätzlichen Urlaubsgeldes. Überproportionale Erhöhung der Ausbildungsvergütungen. Wiederinkraftsetzen des Tarifvertrags zur unbefristeten Übernahme Ausgebildeter. Wiederinkraftsetzen des Tarifvertrags zur Förderung einer demografischen Altersteilzeit.
Eisen- und Stahlindustrie: z. B. Ost: Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen ab April um 2,3 %. Weitere 1,7 % ab Mai 2018. Überdurchschnittliche Anhebung der Vergütung in den Ausbildungsjahren 1 bis 3. Vereinbarung eines Zukunftsdialogs Stahl, um die Attraktivität der Ausbildung zu erhöhen. Weiterführung der Tarifverträge Altersteilzeit, Mindestnettoentgelttabellen und Werkverträge.
2018
Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie: 4 % mehr Lohn und Gehalt ab Mai. Überproportionale Anhebung der Ausbildungsvergütungen. Für Januar bis April: 300 €.
Metall- und Elektroindustrie: 4,3 % mehr Entgelt und Ausbildungsvergütung ab April. Für Januar bis März: 100 €. Auszubildende 70 €. Tarifliches Zusatzgeld ab 2019: 27,5 % eines Monatsentgelts zzgl. Festbetrag von 400 €. Festbetrag ab 2020: 12,3 % des Eckentgelts. Ab 2019: Reduzierung der Arbeitszeit für bis zu 2 Jahre auf bis zu 28 Std. / Woche möglich. Wahloption für Beschäftigte, die Kinder erziehen, Angehörige pflegen oder in Schicht arbeiten: Tarifliches Zusatzgeld oder 8 Tage frei.
2019
Textil- und Bekleidungsindustrie West: 2,6% mehr Lohn und Gehalt ab August und Auszubildende 30€ mehr in allen Stufen. Für Februar bis Juli: 340€, Auszubildende 170€. Weitere 2,3% mehr Lohn und Gehalt ab September 2020. Auszubildende nochmal 30€ mehr in allen Stufen. Außerdem 2,6% mehr Urlaubsgeld und weitere 2,3% in 2020. Erhöhung der Aufzahlung für die Altersteilzeit auf 570€ ab September und auf 600€ ab September 2020.
Eisen- und Stahlindustrie: NRW: 3,7% mehr Lohn und Gehalt ab März. Für Januar und Februar: 100€. Überproportionale Anhebung der Ausbildungsvergütungen ab Januar und nochmals ab März 2020. Zusätzliche tarifdynamische Vergütung von 1.000€ oder wahlweise bis zu 5 Freistellungstage ab 2020. Weiterführung der Tarifverträge Beschäftigungssicherung und Einführung von Arbeitszeitkonten, Altersteilzeit, Mindestnettoentgelttabellen und Werkverträge. Aufnahme von Gesprächen über einen Tarifvertrag für dual Studierende.
Textilindustrie Ost: Erhöhung der Entgelte ab Juni um 2,6%, ab August 2020 um weitere 1,6% und ab September 2021 um weitere 2,0%. Überproportionale Anhebung der Ausbildungsvergütungen ab August 2019, August 2020 und August 2021. Stufenplan zur Angleichung an die Arbeitszeit West.
Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie: Niedersachsen-Bremen: 150€ Einmalzahlung. 2,6% mehr Lohn und Gehalt ab Januar 2020. Weitere 1,8% mehr Lohn und Gehalt ab Januar 2021. Überproportionale Anhebung der Ausbildungsvergütungen. Verlängerung des Tarifvertrags Demografie.