1903
In Deutschland wird die erste tarifvertragliche Urlaubsregelung von Brauereiarbeitern aus Stuttgart und Thüringen erstritten. Ergebnis: ganze drei freie Tage - pro Jahr!
1918 und die Jahre danach
Urlaub für Arbeiterinnen und Arbeiter ist quasi unvorstellbar. So sehr, dass sogar die wenigen Beschäftigten, die aufgrund vereinzelter Regelungen einige Tage Urlaub erhielten, mittags argwöhnisch in den Betrieb kamen, um nachzusehen, ob nicht ein anderer ihren Arbeitsplatz eingenommen habe.
1948
Der Anspruch auf Erholung und Freizeit hält Einzug in die allgemeinen Menschenrechte. Die Umsetzung in den einzelnen Ländern hingegen lässt auf sich warten.
1951
In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wird durch die Urlaubsverordnung das 1949 verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Urlaub umgesetzt.
1962
Der Anspruch auf Urlaub verlängert sich um drei bis sechs Tage und richtet sich nicht mehr nach der Betriebszugehörigkeit, sondern nach dem Lebensalter.
1963
In der Bundesrepublik Deutschland (BRD) gilt erstmals das Bundesurlaubsgesetz: Es garantiert allen Beschäftigten ab sechs Monaten Betriebszugehörigkeit vier Wochen bezahlten Erholungsurlaub.
1978/1979
Nach fast sechs Wochen langem Streik gelingt den gut organisierten und kampfstarken Belegschaften der westdeutschen Eisen- und Stahlindustrie der entscheidende Durchbruch in Richtung sechs Wochen Tarifurlaub: Der Stufenplan beginnt.
1981
Es ist vollbracht! Nicht nur bei Stahl, Metall und Elektro sowie der Druckindustrie gelten sechs Wochen Tarifurlaub, sondern in fast allen tarifgebundenen Branchen.
Heute, über 30 Jahre später:
30 Tage Urlaub gelten als selbstverständlich. Sechs Wochen freie, bezahlte Zeit. Zeit für sich, Zeit für Freunde, Zeit für die Familie. Zeit, Kraft zu tanken und die Seele baumeln zu lassen. Zeit, die wir brauchen. Und Zeit, die wir uns verdient haben. Zeit, für die der Einsatz sich gelohnt hat.
Wir wünschen schönen Urlaub!