Stichwort
Was sind eigentlich „psychische Fehlbelastungen“?

Lärm, Zeit- und Leistungsdruck, überforderte Chefs oder die ständige Wiederholung der gleichen Handgriffe: Am Arbeitsplatz gibt es viele Faktoren, die krank machen können. Wann es gefährlich wird und welche Gegenmittel es gibt.

17. Mai 201817. 5. 2018


Ob Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften – sie alle kommen zu dieser Erkenntnis: Arbeiten ist immer mit Belastungen verbunden. Problematisch wird es, wenn Menschen dadurch über- oder unterfordert werden. Dann spricht man von Fehlbelastungen.

Der Schutz vor psychischen Fehlbelastungen ist ebenso wichtig wie der vor gefährlichen Stoffen oder rotierenden Sägeblättern. Solche Belastungen können Konzentrations- und Leistungsfähigkeit oder das Wohlbefinden beeinträchtigen. Womöglich kommt es sogar zu psychischen Erkrankungen wie Burn-out oder Depression, die meist langwierig und für die Betroffenen und ihre Angehörigen sehr leidvoll sind. Maßnahmen gegen psychische Fehlbelastungen sollten deshalb im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz einen deutlich höheren Stellenwert haben.


Zu wenig Kontrolle

Das gilt auch für das Handeln der staatlichen Aufsicht. Doch die Kontrolle ist mangelhaft. Statt Betriebsprüfungen auszuweiten, haben viele Arbeitsschutzbehörden in den vergangenen Jahren Personal abgebaut. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen. Ob Arbeitgeber psychische Fehlbelastungen überhaupt ermitteln und dann Schutzmaßnahmen ergreifen, kann unter diesen Bedingungen nicht ausreichend geprüft werden.

Umso mehr sind Betriebsräte und Gewerkschaften gefordert. Sie haben im Betrieb zu prüfen, ob psychische Belastungen in den Gefährdungsbeurteilungen ausreichend berücksichtigt werden. Betriebsräte haben weitreichende Rechte, wenn es um die Festlegung und Durchsetzung von Schutzmaßnahmen geht.


Anti-Stress-Verordnung gefordert

Nachdem die vorherige Bundesregierung bereits auf Zeit gespielt hatte, geht die neue das Thema auch eher zögerlich an. Im Koalitionsvertrag steht, dass der Arbeitsschutz überprüft werden soll, besonders mit Blick auf „psychische Erkrankungen“ und „die Herausforderungen der Digitalisierung“.

Dabei liegen die wichtigsten Erkenntnisse und praktische Vorschläge schon lange auf dem Tisch: Die Gewerkschaften fordern eine sogenannte Anti-Stress-Verordnung. Mit ihrer Hilfe wäre es einfacher, das Thema in den Betrieben erfolgreich anzupacken. 

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