24. Januar 2019
Werkzeugkoffer Brückenteilzeit
Arbeitshilfe zum neuen Teilzeitrecht
Seit 2019 gibt es neue Regelungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz. Ein wesentlicher Bestandteil ist die sogenannte Brückenteilzeit. Sie erlaubt es unter bestimmten Bedingungen die Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre zu reduzieren und anschließend zur vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren.

Der Werkzeugkoffer beinhaltet eine Präsentation sowie ein Faktenblatt zur Information von Beschäftigten und Funktionären. Die Präsentation ist so aufgebaut, dass die Notizenseiten jeweils vertiefende Informationen enthalten. Hinzu kommt ein Schulungskonzept (ZIM), dass für die Informierung beispielsweise von Gremien genutzt werden kann.

Ein Flyer zur Information von Beschäftigten über ihre Ansprüche ist in Arbeit und wird im Februar veröffentlicht. Wir werden Euch dann entsprechend informieren.


Mehr zu „Vereinbarkeit“ im Aktivenportal

Schwerpunktthemen

Link zum Artikel