Bundesverfassungsgericht kippt Betreuungsgeld
IG Metall fordert: Mehr Geld für Kitas

Das Betreuungsgeld ist verfassungswidrig. Das hat der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts nun entschieden. Der Bund besitze nicht die Kompetenz, um ein solches Gesetz zu erlassen. Die IG Metall begrüßt diese Entscheidung. Wirkliche Wahlmöglichkeiten für Eltern schafft nur der Ausbau von Kitas.

21. Juli 201521. 7. 2015


Knapp eine halbe Million Eltern nehmen es derzeit in Anspruch. In 95 Prozent dieser Fälle sind die Leistungsbezieher die Mütter. Die Rede ist vom Betreuungsgeld. Seit August 2013 haben Eltern das Recht auf monatlich 150 Euro – sofern sie ihr Kind zwischen dem 15. und 36. Lebensmonat zuhause betreuen.

Das setzt falsche Anreize und verschärft die nach wie vor bestehenden Nachteile von Frauen am Arbeitsmarkt. Während der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für unter Dreijährige vor allem Frauen den Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern soll, wird mit dem Betreuungsgeld der Verzicht auf einen Betreuungsplatz honoriert. So wird Frauen die Rückkehr ins Erwerbsleben erschwert – und das Risiko für Armut im Alter erhöht.

Betreuungsstruktur verbessern – Wahlfreiheit schaffen

Die IG Metall begrüßt daher die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gegen das umstrittene Gesetz. „Das Betreuungsgeld konterkariert eine partnerschaftliche Aufgabenteilung zwischen Männern und Frauen. Nur 5,3 Prozent der Bezieher sind männlich. Junge Familien brauchen eine gute Betreuungsstruktur, um die Option zu haben, wieder arbeiten gehen zu können. Das Betreuungsgeld konterkariert auch die Bemühungen der Betriebe, eine Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie möglich zu machen. Die IG Metall fordert deshalb einen weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuungsstrukturen“, sagt Christiane Benner, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall.

Für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes stand jedoch nicht im Vordergrund, ob das Gesetz sinnvoll ist oder nicht. Es ging vielmehr um die formale Frage: Ist der Bund überhaupt für das Betreuungsgeld zuständig oder wäre das Sache der Länder gewesen?

Die acht Richter in Karlsruhe urteilten einstimmig: Das Betreuungsgeld ist Ländersache, denn es ist nicht zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse notwendig. Aber eben das ist laut Grundgesetz Voraussetzung für den Bund, um ein entsprechendes Gesetz erlassen zu dürfen.

Die IG Metall hofft, dass der Weg nun frei ist für echte Wahlfreiheit in Sachen Betreuung. Denn die gibt es nur mit guten und ausreichenden Kindertagesplätzen.

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