Im Koalitionsvertrag planen Union und SPD, eine Mindestvergütung für Auszubildende einzuführen. Das Gesetz soll bis 1. August 2019 erarbeitet werden. Eine Mindestvergütung wird gute tarifliche Regelungen, mit denen Auszubildende immer besser fahren, nicht ersetzen. Sie kann aber etwa dort Abhilfe schaffen, wo es zur Flucht aus der Tarifbindung kommt oder Arbeitgeber sich weigern, neue Tarifverträge zu verhandeln.
Der DGB fordert eine Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung aller Berufe im jeweiligen Ausbildungsjahr. Nimmt man die Zahlen von 2017, sind das 635 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 696 Euro im zweiten, 768 Euro im dritten und im vierten Ausbildungsjahr 796 Euro.
In Deutschland gibt es insgesamt rund 1,34 Millionen Auszubildende, für deren Vergütung grundsätzlich die branchenübliche tarifliche Ausbildungsvergütung maßgeblich ist. Diese dürfen Firmen – so sehen es auch Gerichte – nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten. Schätzungen des DGB gehen davon aus, dass von der Einführung der Mindestausbildungsvergütung 162 000 junge Menschen profitieren würden und sie zum Teil deutlich mehr Geld bekämen als bislang.