Entgeltabstand zwischen den Geschlechtern
Rote Karte für die Unternehmen

Chancengleichheit – das ist doch selbstverständlich. So denken viele junge Frauen. Doch dann erleben sie den Arbeitsalltag und stellen fest, dass sie das Nachsehen haben. Trotz vergleichbarer Tätigkeit verdienen Frauen 22 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Das will die IG Metall ...

12. Oktober 201212. 10. 2012


... ändern. Gemeinsam mit den Betriebsräten will sie Transparenz herstellen und eine gerechte Gehaltsstruktur einfordern.

In Deutschland haben Frauen beim Entgelt immer noch das Nachsehen. Obwohl sie häufig besser qualifiziert sind und eine langjährige Berufserfahrung mitbringen – sie verdienen weniger als ihre männlichen Kollegen. Der Gender Pay Gap beziffert den prozentualen Unterschied beim durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Frauen und Männern. Nach der letzten Berechnung des Statistischen Bundesamtes liegt er bei 22 Prozent. Damit hat sich der Verdienstunterschied zwischen den Geschlechtern seit der letzten Erhebung im Jahr 2006 um knapp einen Prozentpunkt verringert. Doch trotz dieser kaum wahrnehmbaren Angleichung – die Diskriminierung von Frauen in Deutschland bleibt ein Skandal. In Sachen Entgeltgleichheit ist Deutschland damit fast das Schlusslicht in Europa. Nur in Österreich und Tschechien sind die Einkommensunterschiede noch größer.


Bei Vorgesetzten ist die Kluft am größten

Wie groß die Differenz ist, das hängt von vielen Faktoren ab. In Führungspositionen sind es rund 30 Prozent, die Frauen weniger als Männer bekommen. Wenn Frauen in einem akademischen Berufen tätig sind, liegt der Gender Pay Gap bei 28 Prozent. Weniger groß ist die Differenz bei Büroberufen. Hier erhalten Frauen ein Gehalt, dass vier Prozent unter dem ihrer männlichen Kollegen liegen. Doch warum werden Frauen schlechter bezahlt und warum ist die Lücke in manchen Berufen und Branchen groß?


In Deutschland richtet sich die Bezahlung in der Regel nach der Tätigkeit, die erbracht wird. Ob Frau oder Mann ist dabei unerheblich. Trotzdem klaffen die Gehälter zwischen den Geschlechtern weit auseinander. Meist beginnt es schon bei der Berufswahl. Die Berufe, in denen überproportional viele Frauen arbeiten, werden oft schlechter bezahlt. Zudem arbeiten Frauen häufig in Teilzeit oder in kleineren Firmen, in denen die Entgelte niedriger sind. Auch ist der Anteil von Frauen in Dienstleistungsbereichen hoch. Auch dort sind die Entgelte niedriger als in den Unternehmen des Produzierenden Gewerbes. Zudem zeigt die Analyse des Statistischen Bundesamtes: Je höher der Posten und die Bezahlung in einem Unternehmen angesiedelt sind, desto größer ist die Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen. Dass die Entgeltlücke gerade bei Führungskräften besonders groß ist, stärkt den Eindruck, dass Frauen in Gehaltsverhandlungen weniger erfolgreich sind. Dies kann an ihnen selbst, aber auch an der Hartnäckigkeit ihres Gegenübers liegen. Denn gerade auf Führungsposten verhandeln die Betroffenen ihr Gehalt in aller Regel direkt. Es gelten keine Tarifverträge.


Eine gesetzliche Regelung ist nötig

Die IG Metall als Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verfolgt seit vielen Jahren das Ziel der Chancengleichheit. Wir fördern die Gleichstellung der Frauen in der Gesellschaft, Betrieb und Gewerkschaft. Und wir setzen uns für Entgeltgleichheit ein. Auf politischer Ebene hat die SPD im Mai diesen Jahres ein Gesetz für Entgeltgleichheit im Bundestag eingebracht, verabschiedet wurde es noch nicht.

Ein solches Gesetz unterstützt die IG Metall. „Wir brauchen ein Entgeltgleichheitsgesetz, das die Unternehmen dazu verpflichtet, Differenzen bei den Verdiensten zu beseitigen“, sagte Christiane Benner, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall. Die Bundesregierung müsse ihrer Pflicht als EU-Mitgliedsstaat endlich nachkommen und europäisches Recht umsetzen. Die Unternehmen müssen verpflichtet werden, die Entgeltgleichheit zu überprüfen und entsprechende Anpassungsmaßnahmen vorzunehmen, wenn Entgeltungleichheit festgestellt werde.


„Wir müssen Transparenz in den Betrieben herstellen. Wer wieviel verdient und wie die tariflichen Leistungszulagen verteilt werden“, konstatiert Benner. Ein erster Schritt ist ein betrieblicher Entgeltspiegel. Dafür werden die Betriebsräte die Daten für die Entgelte inklusive der Zulagen von Frauen und Männern in den Unternehmen unter die Lupe nehmen. Die Betriebsräte werden genau hinschauen, wer wie nach der Elternzeit eingruppiert wird und welche Entwicklungswege Frauen und Männer einschlagen. Wenn deutlich wird, wo die Hürden für Karriere und Höhergruppierungen liegen, dann kann die betriebliche Interessenvertretung auch gegensteuern.

Die Tarifverträge der IG Metall haben den Anspruch, die Diskriminierung von Frauen auszuschließen. Trotzdem finden die Unternehmen immer wieder Schlupflöcher, um an den Frauengehältern zu sparen. So werden Frauen oft nicht im gleichen Tempo hochgestuft wie ihre männlichen Kollegen, bekommen eine schlechtere Prämie oder die Zulagen sind niedriger.

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