17. März 2016
Rechtsfall: Schuhhersteller Birkenstock muss nachzahlen
Entschädigung für Lohndiskriminierung
Die Arbeiterinnen beim Schuhhersteller Birkenstock haben beispielhaft demonstriert, dass es sich lohnt, gegen Lohndiskriminierung vorzugehen. Der Arbeitgeber musste die ungleiche Behandlung beenden.

Jahrelang zahlte der Schuhhersteller Birkenstock in Neustadt den Arbeiterinnen in der Produktion weniger als ihrenmännlichen Kollegen – obwohl sie die gleiche Arbeit machten. Im Herbst 2012 wurde die Ungleichbehandlung bekannt und Thema in einer Betriebsversammlung. Dies blieb nicht ohne Konsequenzen: Seit Ende 2012 erhalten alle Beschäftigten in der Produktion den gleichen Lohn.

So weit, so gut. Aber das Geld, das den Frauen in den Jahren davor vorenthalten worden war, bekamen sie nicht nachgezahlt. Dagegen klagte eine von ihnen. Sie verlangte für die Jahre 2009 bis 2012 rund 9230 Euro brutto – so hoch war der Unterschied zwischen ihrem Entgelt und dem ihrer männlichen Kollegen in diesen vier Jahren. Außerdem pochte sie auf eine Entschädigung wegen Diskriminierung. Und sie hatte Erfolg.


Kräftige Nachzahlung

Sowohl das Arbeitsgericht in Koblenz als auch zwei Jahre später das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz erklärten: Die Beschäftigte sei allein aufgrund ihres Geschlechts schlechter vergütet worden als die Männer. Eine solche Benachteiligung sei eklatant rechtswidrig. Sie verstoße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Darum habe die Frau Anspruch auf den entgangenen Lohn und eine Entschädigung.

Für die inzwischen 51-Jährige hat es sich gelohnt: Die Richter sprachen ihr neben den 9 230 Euro brutto plus Zinsen 6 000 Euro Entschädigung zu. Bei der Höhe der Entschädigung berücksichtigten sie, dass die Frauen über Jahre hinweg vorsätzlich benachteiligt worden waren.


Ungleichbehandlung keine Ausnahme

Fälle wie die der Frauen bei Birkenstock sind keine Ausnahme. Immer noch werden in vielen Firmen Arbeitnehmerinnen für gleichwertige Tätigkeiten schlechter bezahlt als Arbeitnehmer – obwohl die Gesetze das verbieten. Vollzeit beschäftigte Frauen bekommen im Schnitt 20 Prozent weniger Entgelt als Männer.

In Betrieben, in denen Tarifverträge gelten, ist der Lohnabstand zwar erheblich niedriger, aber nicht verschwunden. Frauen, die auf Gleichbehandlung klagen, können sich nicht darauf verlassen, dass Geld für mehrere Jahre nachgezahlt wird. Arbeitsverträge oder tarifliche Regelungen können Fristen enthalten, die Ansprüche zunichte machen. Darum sollten sich Betroffene so schnell wie möglich von ihrer örtlichen IG Metall beraten lassen.
 

Die Entscheidung des LAG hat das Aktenzeichen: LAG vom 13. Mai 2015 – 5 – Sa 436/13


Auf geht’s faires Entgelt für Frauen

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