Der Ordentliche Gewerkschaftstag ist das höchste Organ der IG Metall. Er wird alle vier Jahre vom Vorstand einberufen.
Der Gewerkschaftstag ist das höchste beschlussfassende Organ der IG Metall. Hier ziehen die Delegierten Bilanz über bisherige Aktivitäten und diskutieren zukünftige Ziele. Anhand von Entschließungen, Leitanträgen und Anträgen entscheiden sie über Aufgaben und Ziele für die nächsten vier Jahre. Außerdem wählen sie einen neuen Vorstand.
Für den 24. Ordentlichen Gewerkschaftstag wurden 483 Delegierte gewählt. Die Mitglieder des Vorstands und des Kontrollausschusses, Bezirksleiter und Beiratsmitglieder nehmen beratend teil. Zusätzlich können der Vorstand und die sieben IG Metall-Bezirke Gäste benennen und einladen. Außerdem kommen politische Repräsententantinnen und Repräsentanten, Vertreterinnen und Vertreter anderer Gewerkschaften oder der Arbeitgeberverbände sowie internationale Gäste nach Nürnberg.
Die Wahl der Delegierten erfolgt in Wahlbezirken, die der Vorstand festlegt. Auf 5000 Mitglieder kommt ein Delegierter bzw. eine Delegierte. Gewählt werden die Delegierten in den Delegiertenversammlungen der IG Metall-Geschäftsstellen. Die Delegiertenversammlungen werden von den Mitgliedern vor Ort gewählt.
Als Delegierte können ausschließlich Frauen und Männer kandidieren, die am Wahltag seit mindestens drei Jahren IG Metall-Mitglied sind und ihren Beitrag in dieser Zeit satzungsgemäß entrichtet haben. In besonderen Fällen können Kolleginnen und Kollegen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres auch nach einer mindestens 12-monatigen ununterbrochenen Mitgliedschaft als Delegierte gewählt werden.
Anträge, die auf dem Gewerkschaftstag zur Beratung kommen sollen, müssen mindestens 15 Wochen vor Beginn des Gewerkschaftstages beim Vorstand eingereicht werden. Alle Anträge an den Gewerkschaftstag sind vom Vorstand acht Wochen vor Beginn des Gewerkschaftstages den Mitgliedern bekannt zu geben. Anträge an den Gewerkschaftstag können stellen: die Delegiertenversammlungen der Geschäftsstellen, der Vorstand, der Kontrollausschuss, der Angestellten-, der Frauen-, der Jugend-, der Handwerks- und der Migrationsausschuss beim Vorstand der IG Metall.
Die politischen Anträge werden von der Antragsberatungskommission den Entschließungen und Leitanträgen zugeordnet. Anhand der Entschließungen und Anträge diskutieren und entscheiden die Delegierten auf dem Gewerkschaftstag darüber, wie sich die IG Metall zu grundlegenden Herausforderungen positionieren und welche Ziele sie in den kommenden vier Jahren ins Zentrum ihrer Arbeit rücken will.
Die Entschließungen beschreiben die allgemeinen gesellschafts-, betriebs-, tarif- sowie organisationspolitischen Rahmenbedingungen, unter denen die IG Metall ihre Gewerkschaftsarbeit gestaltet. Sie zeigen politische Herausforderungen auf, beschreiben Handlungsnotwendigkeiten und Ziele und dienen somit als Leitlinien der Arbeit der IG Metall bis zum nächsten Gewerkschaftstag.
Die Leitanträge legen den Schwerpunkt auf die strategische Umsetzung bestimmter Themen. Sie definieren konkrete Ziele und formulieren Arbeitsaufträge, die in den Betrieben, der Betriebs- und Tarifpolitik sowie in der Gesellschaftspolitik vorrangig bearbeitet werden sollen.
Die Summe aller Anträge bildet nach dem Gewerkschaftstag die Grundlage für ein konkretes und verbindliches Arbeitsprogramm für die gesamte Organisation.
Um den Mitgliedern und Geschäftsstellen eine erste Orientierung zu liefern und eine möglichst breite Beteiligung zu ermöglichen, wurde vom Vorstand vorab ein Debattenpapier veröffentlicht. Mitglieder sowie Funktionärinnen und Funktionäre der IG Metall konnten sich so im Voraus mit den Themen des Gewerkschaftstages auseinandersetzen, sich austauschen und beraten. Das Papier sollte alle dazu einladen, Rückmeldungen, Einschätzungen und konkrete Vorschläge zu geben – um die Antragsberatung vorab zu strukturieren und die Antragsstellung zu erleichtern. Darüber hinaus sind die Rückmeldungen zum Debattenpapier mit in die Entschließungen und Leitanträge eingeflossen.
Vier Entschließungen, fünf Leitanträge des Vorstands, 748 politische Anträge und 45 Anträge zur Satzung stehen in diesem Jahr zur Abstimmung. Sie behandeln zentrale gesellschaftliche, soziale und ökonomische Entwicklungen sowie tarif-, betriebs- und organisationspolitische Herausforderungen für die IG Metall.
Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Änderungen der Satzung bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der abstimmenden Delegierten.
Der Beirat: Er ist das höchste beschlussfassende Organ zwischen den Gewerkschaftstagen und nimmt notwendige Nachwahlen zum Vorstand und zum Kontrollausschuss vor. Für je 30.000 Mitglieder entsendet jeder IG Metall-Bezirk ein Beiratsmitglied. Dem Beirat gehören außerdem die Mitglieder des Vorstands an und – mit beratender Stimme – die Mitglieder des Kontrollausschusses und die Bezirksleiter oder Bezirksleiterinnen.
Die Satzung ist die „innere Verfassung“ der IG Metall und bildet die Grundlage ihrer Arbeit. Sie regelt die Rechtsgrundlage für die Arbeit der IG Metall sowie Aufbau, Wirkungsbereich und die Leistungen. Die aktuelle Satzung wurde auf dem 23. Ordentlichen Gewerkschaftstag im Oktober 2015 beschlossen und trat am 1. Januar 2016 in Kraft.
Der Ordentliche Gewerkschaftstag ist das höchste Organ der IG Metall. Er wird alle vier Jahre vom Vorstand einberufen.
Der Gewerkschaftstag ist das höchste beschlussfassende Organ der IG Metall. Hier ziehen die Delegierten Bilanz über bisherige Aktivitäten und diskutieren zukünftige Ziele. Anhand von Entschließungen, Leitanträgen und Anträgen entscheiden sie über Aufgaben und Ziele für die nächsten vier Jahre. Außerdem wählen sie einen neuen Vorstand.
Für den 24. Ordentlichen Gewerkschaftstag wurden 483 Delegierte gewählt. Die Mitglieder des Vorstands und des Kontrollausschusses, Bezirksleiter und Beiratsmitglieder nehmen beratend teil. Zusätzlich können der Vorstand und die sieben IG Metall-Bezirke Gäste benennen und einladen. Außerdem kommen politische Repräsententantinnen und Repräsentanten, Vertreterinnen und Vertreter anderer Gewerkschaften oder der Arbeitgeberverbände sowie internationale Gäste nach Nürnberg.
Die Wahl der Delegierten erfolgt in Wahlbezirken, die der Vorstand festlegt. Auf 5000 Mitglieder kommt ein Delegierter bzw. eine Delegierte. Gewählt werden die Delegierten in den Delegiertenversammlungen der IG Metall-Geschäftsstellen. Die Delegiertenversammlungen werden von den Mitgliedern vor Ort gewählt.
Als Delegierte können ausschließlich Frauen und Männer kandidieren, die am Wahltag seit mindestens drei Jahren IG Metall-Mitglied sind und ihren Beitrag in dieser Zeit satzungsgemäß entrichtet haben. In besonderen Fällen können Kolleginnen und Kollegen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres auch nach einer mindestens 12-monatigen ununterbrochenen Mitgliedschaft als Delegierte gewählt werden.
Anträge, die auf dem Gewerkschaftstag zur Beratung kommen sollen, müssen mindestens 15 Wochen vor Beginn des Gewerkschaftstages beim Vorstand eingereicht werden. Alle Anträge an den Gewerkschaftstag sind vom Vorstand acht Wochen vor Beginn des Gewerkschaftstages den Mitgliedern bekannt zu geben. Anträge an den Gewerkschaftstag können stellen: die Delegiertenversammlungen der Geschäftsstellen, der Vorstand, der Kontrollausschuss, der Angestellten-, der Frauen-, der Jugend-, der Handwerks- und der Migrationsausschuss beim Vorstand der IG Metall.
Die politischen Anträge werden von der Antragsberatungskommission den Entschließungen und Leitanträgen zugeordnet. Anhand der Entschließungen und Anträge diskutieren und entscheiden die Delegierten auf dem Gewerkschaftstag darüber, wie sich die IG Metall zu grundlegenden Herausforderungen positionieren und welche Ziele sie in den kommenden vier Jahren ins Zentrum ihrer Arbeit rücken will.
Die Entschließungen beschreiben die allgemeinen gesellschafts-, betriebs-, tarif- sowie organisationspolitischen Rahmenbedingungen, unter denen die IG Metall ihre Gewerkschaftsarbeit gestaltet. Sie zeigen politische Herausforderungen auf, beschreiben Handlungsnotwendigkeiten und Ziele und dienen somit als Leitlinien der Arbeit der IG Metall bis zum nächsten Gewerkschaftstag.
Die Leitanträge legen den Schwerpunkt auf die strategische Umsetzung bestimmter Themen. Sie definieren konkrete Ziele und formulieren Arbeitsaufträge, die in den Betrieben, der Betriebs- und Tarifpolitik sowie in der Gesellschaftspolitik vorrangig bearbeitet werden sollen.
Die Summe aller Anträge bildet nach dem Gewerkschaftstag die Grundlage für ein konkretes und verbindliches Arbeitsprogramm für die gesamte Organisation.
Um den Mitgliedern und Geschäftsstellen eine erste Orientierung zu liefern und eine möglichst breite Beteiligung zu ermöglichen, wurde vom Vorstand vorab ein Debattenpapier veröffentlicht. Mitglieder sowie Funktionärinnen und Funktionäre der IG Metall konnten sich so im Voraus mit den Themen des Gewerkschaftstages auseinandersetzen, sich austauschen und beraten. Das Papier sollte alle dazu einladen, Rückmeldungen, Einschätzungen und konkrete Vorschläge zu geben – um die Antragsberatung vorab zu strukturieren und die Antragsstellung zu erleichtern. Darüber hinaus sind die Rückmeldungen zum Debattenpapier mit in die Entschließungen und Leitanträge eingeflossen.
Vier Entschließungen, fünf Leitanträge des Vorstands, 748 politische Anträge und 45 Anträge zur Satzung stehen in diesem Jahr zur Abstimmung. Sie behandeln zentrale gesellschaftliche, soziale und ökonomische Entwicklungen sowie tarif-, betriebs- und organisationspolitische Herausforderungen für die IG Metall.
Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Änderungen der Satzung bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der abstimmenden Delegierten.
Der Beirat: Er ist das höchste beschlussfassende Organ zwischen den Gewerkschaftstagen und nimmt notwendige Nachwahlen zum Vorstand und zum Kontrollausschuss vor. Für je 30.000 Mitglieder entsendet jeder IG Metall-Bezirk ein Beiratsmitglied. Dem Beirat gehören außerdem die Mitglieder des Vorstands an und – mit beratender Stimme – die Mitglieder des Kontrollausschusses und die Bezirksleiter oder Bezirksleiterinnen.
Die Satzung ist die „innere Verfassung“ der IG Metall und bildet die Grundlage ihrer Arbeit. Sie regelt die Rechtsgrundlage für die Arbeit der IG Metall sowie Aufbau, Wirkungsbereich und die Leistungen. Die aktuelle Satzung wurde auf dem 23. Ordentlichen Gewerkschaftstag im Oktober 2015 beschlossen und trat am 1. Januar 2016 in Kraft.