... werden damit vor allem Arbeitgeberinteressen.
Das geplante Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz sollte – wie es der Name schon sagt – die Arbeitnehmer vor neugierigen Chefs schützen und zudem für Klarheit sorgen. Genau das bietet jedoch der nun vorliegende Entwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz nicht – das zeigt sich auch nach der Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages. Die Gewerkschaften fordern deshalb: Besser kein Gesetz als dieses.
Bei Lidl, Deutsche Bahn und der Telekom waren die Mitarbeiter systematisch überwacht worden. Mit jedem dieser Datenschutzskandale stieg der Druck auf die Politik, Arbeitnehmer vor Überwachung am Arbeitsplatz zu schützen. Deshalb hat die Bundesregierung reagiert. Das Bundesdatenschutzgesetz soll nun erweitert werden. Angesichts der Vorschläge, die zurzeit durch den Bundestag gehen, sträuben sich jedoch manchem Gewerkschafter die Nackenhaare. Darüber hinaus fordern FDP und CDU-Mittelstandsvereinigung, dass diese Verschlechterung per Betriebsvereinbarung noch weiter verschlechtert werden kann. Jochen Homburg vom IG Metall Vorstand spricht gar von einem Datenverwendungsgesetz: „Dieses Gesetz schafft nur eins: Rechtssicherheit für Arbeitgeber, die Daten ihrer Beschäftigten zu nutzen.“
Die IG Metall befürchtet sogar, dass sich die Lage für die Beschäftigten verschlechtern wird, sollte der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form durchkommen. Sie fordert, den Gesetzentwurf dringend zu ändern, besonders was die Erhebung von Gesundheitsdaten, Eignungstests und die Überwachung der Beschäftigten am Arbeitsplatz betrifft.
Vorsicht Kamera
Der jetzige Entwurf fällt weit hinter die gängige Rechtsprechung zurück. Sollte er wie geplant kommen, darf der Arbeitgeber etwa Beschäftigte per Rasterfahndung anonym durchleuchten, über Ortungssysteme und biometrische Verfahren Bewegungsprofile erstellen und selbst bei privaten Telefongesprächen mithören.
Zwar hofft Homburg, dass das Gesetz noch kippen könnte. Betriebsräten rät er aber, sich nicht darauf zu verlassen. „Was möglich ist, sollten sie in Betriebsvereinbarungen regeln.“ Denn mit der Zunahme technischer Medien steigt die Zahl der Daten, die gespeichert und missbraucht werden können. Deshalb müssen Betriebsräte bei allen technischen Neueinführungen auch die Frage des Datenschutzes mitdenken. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat „rechtzeitig und umfassend“ zu informieren, etwa darüber, welche Daten erfasst werden und wer Zugangsrechte besitzt. Ziel sollte sein, Datenerfassung soweit wie möglich zu verhindern. Denn nur Daten, die nicht gespeichert werden, können nicht missbraucht werden.
Nicht die Belegschaft unter Generalverdacht stellen
Selbst einzelne Delikte im Unternehmen sind für Homburg kein Grund für eine massenhafte Überwachung. „Wenn ich einen Verdacht habe, dass Beschäftigte klauen oder sich bestechen lassen, sind dafür Ermittlungsbehörden zuständig. Arbeitgeber sollten nicht wegen einzelner Verfehlungen die ganze Belegschaft unter Generalverdacht stellen.“