Aus – Schluss – vorbei: Das Arbeits- und das Wirtschaftsministerium haben das Verfahren zum Elektronischen Einkommensnachweis (ELENA) begraben. Entgegen anders lautenden Presseberichten hat das aber mit der digitalen Lohnsteuerkarte nichts zu tun. Sie soll, wie geplant, im Jahr 2012 unter dem Namen „ELStAM“ (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) eingeführt werden. Die Regelungen zu „ELStAM“ sollen planmäßig Ende dieses Jahres beschlossen werden. Es bleibt also dabei, die gute alte Steuerkarte aus Pappe hat ausgedient.
ELENA nicht verwechseln mit ELStAM
Der Unterschied zwischen dem elektronischen Einkommensnachweis (oder auch Entgeltnachweis) „ELENA“ und der elektronischen Lohnsteuerkarte mag sich einem Laien vielleicht nicht gleich erschließen, aber er ist gewaltig. Im „ELStAM“-Verfahren werden keine Daten erhoben, die nicht bisher auch schon für den Lohnsteuerabzug erhoben wurden und der Finanzverwaltung bekannt waren.
Zugriff auf die Daten hat ausschließlich die zuständige Finanzverwaltung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben jederzeit die Möglichkeit, elektronisch oder über ihr Finanzamt einzusehen, welche elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale über sie gespeichert sind.
Der Arbeitgeber muss sich nach einem festgelegten Verfahren elektronisch authentifizieren, um am „ELStAM“-Verfahren teilzunehmen. Nur so kann er für die eigenen Arbeitnehmer die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch zum Abruf bereit gestellt zu bekommen. Er muss mit dem Arbeitnehmer, dessen Daten er abfragen möchte, zusammenwirken und bekommt diese nur bereitgestellt, wenn er spezifische Daten jedes einzelnen Arbeitnehmers in der Anfrage angegeben hat.