Andrej Wroblewski, Leiter des Ressorts Arbeitsrecht beim Vorstand der IG Metall, erklärt, warum junge Menschen dadurch besser geschützt werden.
Andrej Wroblewski: Die Richter haben geprüft, ob das deutsche Recht Menschen aufgrund ihres Alters diskriminiert. Und diese Frage in diesem konkreten Fall mit ja beantwortet. Dass Berufsjahre vor dem 25. Geburtstag bei Kündigungsfristen nicht berücksichtigt werden, verstößt gegen Europarecht. Mit dieser Entscheidung sind junge Menschen jetzt besser geschützt.
Sie dürfen ab sofort nicht mehr angewandt werden. Betriebsräte sollten jetzt darauf achten, dass die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt wird. Eine Rolle spielt die längere Kündigungsfrist auch bei Aufhebungsverträgen, die die längere Frist nicht beachten – hier kann sie sich auf den Bezug von Arbeitslosengeld auswirken.
Das Urteil gilt für alle, über deren Kündigung noch ein Prozess anhängig ist. Auch bei abgeschlossenen Rechtsfällen können Beschäftigte noch nach sechs bis acht Monaten klagen, wenn keine tariflichen oder vertraglichen Ausschlussfristen greifen – aber nur gegen die Kündigungsfrist.
Tarifverträge, die auf das Gesetz verweisen, dürfen in diesem Punkt ebenfalls nicht mehr angewandt werden. Im Zweifelsfall sollten Betriebsräte oder Betroffene bei ihrer Verwaltungsstelle nachfragen.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. FDP und Arbeitgebern ist momentan jeder Vorwand Recht, einen Abbau des Kündigungsschutzes wieder in die Diskussion zu bringen. Gerade in Krisenzeiten gibt es dafür keine Rechtfertigung. Das Europarecht verbietet eine Diskriminierung Jüngerer, aber nicht den Schutz Älterer, die besonders von Entlassungen und Arbeitslosigkeit bedroht sind.