Wer schwanger wird, kann nicht gekündigt werden. Das muss doch auch für Frauen gelten, die einen befristeten Arbeitsvertrag haben. Mit dieser festen Überzeugung melden sich bei Isaf Gün regelmäßig Frauen am Telefon.
Die Juristin, die beim Vorstand der IG Metall für Frauen und Gleichstellung zuständig ist, muss die Anruferinnen immer wieder enttäuschen. „Der Kündigungsschutz gilt für Schwangere mit rechtswirksamer Befristung nur, solange der Vertrag läuft. Er endet aber automatisch nach Ablauf der Frist, auch bei Schwangeren.“ Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis gibt es keine Kündigung, und ohne Kündigung keinen Kündigungsschutz. Das Problem betrifft immer mehr. Innerhalb von zehn Jahren stieg die Zahl der befristeten Stellen von 1,7 auf 2,7 Millionen. 2011 war jedes zehnte Arbeitsverhältnis zeitlich begrenzt.
Wer eine befristete Stelle hat und schwanger wird, hat wenig Möglichkeiten, gegen eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorzugehen. Natürlich schwingt in solchen Fällen im Hinterkopf der Gedanke mit: „Wäre ich nicht schwanger, hätte ich einen neuen Vertrag bekommen.“ Mit einer gefühlten Diskriminierung kommen Betroffene in diesemFall allerdings nicht weiter. Wer eine Chance auf Weiterbeschäftigung haben will, muss Anhaltspunkte für eine Diskriminierung nennen. Das könnte der Fall sein, wenn in einer Abteilung vier Beschäftigte einen befristeten Vertrag haben und alle – außer der Schwangeren – einen neuen Vertrag bekommen. Dies wäre ein Anhaltspunkt. Ob er ausreicht, um rechtlich eine Diskrimierung nachzuweisen, müssen dann die Gerichte entscheiden.