Hans-Jürgen Urban: Nein – ganz im Gegenteil! Der Entwurf gewährleistet keinen ausreichenden Schutz der Beschäftigten vor Überwachung und Bespitzelung im Betrieb. Und mehr noch: In wichtigen Bereichen werden die Überwachungsmöglichkeiten sogar noch gegenüber dem bisherigen Recht ausgeweitet. Das ist nicht das Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, das die Gewerkschaften angesichts der Datenschutzskandale seit langem fordern. Die Gesetzesvorlage ist in weiten Teilen ein Blankoscheck für die Arbeitgeber zur Überwachung der Beschäftigten.
Sollten die Planungen der schwarz-gelben Bundesregierung tatsächlich Realität werden, dürften Arbeitgeber etwa zur Wahrung des Hausrechts, des Eigentums oder zur Qualitätskontrolle ohne konkreten Anlass und zeitlich unbegrenzt, offene Videobeobachtungen machen. Bezeichnenderweise sollen zwar Schlafräume, aber nicht Pausen- und Raucherräume überwachungsfrei sein.
Nein! Geheime Überwachung ist nur bei der Videokontrolle verboten. Andere Methoden wie etwa Detektiveinsätze und geheime Leistungskontrolle in Callcentern werden teilweise noch ausgeweitet. Die Planungen sehen vor, dass die Beschäftigten einer verschärften betrieblichen Dauerüberwachung, sogar mit Mitteln der „Rasterfahndung“ und ähnlichem ausgesetzt werden.
Eine derartige Dauerüberwachung der Beschäftigten schafft ein Klima der Kontrolle und der Einschüchterung. Der gläserne Mitarbeiter ist unter solchen Bedingungen keine Geschichte aus einem Sciencefiction Roman, sondern traurige Realität in deutschen Betrieben. Das ist kein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, sondern ein Arbeitnehmerüberwachungsgesetz. Und ein solches Gesetz lehnen wir ab.