Die aktuellen Beschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie stellen die grundsätzliche Handlungs- und Beschlussfähigkeit von Betriebs- und Personalräten vor praktische Schwierigkeiten und rechtliche Unsicherheiten. Mit einer Neuregelung des Paragrafen 129 Betriebsverfassungsgesetz sollen Betriebsräte die Möglichkeit erhalten, Beschlüsse auch via Video- und Telefonkonferenz zu fassen.
Ziel der Änderungen ist es, die mit Infektionsrisiken verbundenen Präsenzsitzungen möglichst zu vermeiden und gleichzeitig die Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Arbeitnehmervertretungen rechtlich sicherzustellen. Die Regelungen sollen auch für die Einigungsstelle und den Wirtschaftssausschuss gelten. Zudem sollen Versammlungen per Video erlaubt sein, wenn die Nichtöffentlichkeit sichergestellt ist.
Damit bereits virtuell gefasste Beschlüsse rechtswirksam bleiben, sollen die Regelungen rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten und befristet bis 31. Dezember 2020 gelten.
Die IG Metall begrüßt die Ambitionen der Regierung, für die Zeit unter Corona die Mitbestimmung weiter zu ermöglichen und Rechtssicherheit zu schaffen. Allerdings müssen die geplanten Regelungen eine befristete Ausnahme bleiben. Die Pandemie darf keinesfalls dazu genutzt werden, unter dem Deckmantel von Corona nun in allen möglichen Bereichen Regelungen durchzusetzen, die einer Deregulierung von Mitbestimmungs- und Arbeitnehmerrechten dienen.