17. Februar 2022
Betriebsratswahl 2022
Wählt Euren Betriebsrat – gerne auch per Briefwahl
Wer zur Betriebsratswahl nicht in den Betrieb kommen kann, kann auch Briefwahl beantragen. Eine formlose Mail an den Wahlvorstand genügt und Du bekommst die Briefwahlunterlagen nach Hause geschickt. Wichtig ist, dass Du wählst – egal über welchen Weg.

Von März bis Mai laufen Betriebsratswahlen in 11 000 Betrieben im Zuständigkeitsbereich der IG Metall. Die Betriebsratswahl 2022 ist wichtig. Es geht um unsere Zukunft in der Transformation. Dafür brauchen wir starke Betriebsräte. Doch wegen Corona, Homeoffice, Kurzarbeit – aber auch wegen Krankheit oder Außendienst sind viele Beschäftigte zum Wahltag nicht im Betrieb – und können daher auch nicht ihre Stimme in die Wahlurne werfen.
 

Briefwahl rechtzeitig beantragen

Doch Betriebsrat wählen geht auch per Briefwahl. Du kannst die Briefwahl beantragen, indem Du den Wahlvorstand eine formlose E-Mail schreibst mit Deiner Adresse, in der Du kurz begründest, warum Du per Briefwahl wählen willst.

Den Wahlvorstand findest Du auf dem Wahlausschreiben zur Betriebsratswahl, das bei Euch im Betrieb hängt, im Intranet steht, Ihr per Mail oder über den Postweg nach Hause bekommen habt.

Falls Du den Wahlvorstand nicht kennst, dann schreibe an Deinen Betriebsrat – mit der Bitte um Weiterleitung an den Wahlvorstand – oder wende Dich an Deine IG Metall-Geschäftsstelle vor Ort.

Beantrage die Briefwahlunterlagen bitte rechtzeitig, damit Du sie noch vor dem Wahltag ausfüllen und per Post (E-Mail geht leider rechtlich nicht) an den Wahlvorstand schicken kannst. In bestimmten Fällen gilt für die Beantragung eine gesetzliche Frist von drei Tagen vor der Wahl. Wegen des Postlaufs hin und zurück solltest Du aber mindestens eine Woche vorher Deine Mail schreiben.

Deine Wahlunterlagen kannst Du dann sofort ausfüllen und wegschicken – auch deutlich vor dem Wahltag. Deine Briefwahlstimme muss noch vor Schließung des Wahllokals beim Wahlvorstand eingehen.


So geht die Briefwahl

Das muss in den Briefwahlunterlagen drinstecken (Paragraf 24 der Wahlordnung):

  1. das Wahlausschreiben
  2. die Vorschlagslisten
  3. der Stimmzettel und der Wahlumschlag
  4. eine vorgedruckte von der Wählerin oder dem Wähler abzugebende Erklärung, in der gegenüber dem Wahlvorstand zu versichern ist, dass der Stimmzettel persönlich gekennzeichnet worden ist, sowie
  5. einen größeren Freiumschlag, der die Anschrift des Wahlvorstands und als Absender den Namen und die Anschrift der oder des Wahlberechtigten sowie den Vermerk „Schriftliche Stimmabgabe“ trägt.
     

Wahl per Briefwahl:

  1. Stimmzettel ausfüllen
  2. In den Stimmzettel-Umschlag stecken
  3. Persönliche Erklärung ausfüllen
  4. Alles zusammen in den Antwortumschlag stecken
  5. Rechtzeitig in den Briefkasten stecken und per Post wegschicken


Eine Anleitung und ein Merkblatt zum Ausfüllen der Briefwahlunterlagen mit Suche nach dem nächsten Briefkasten zum Verschicken findest Du auf unserer Seite zur Betriebsratswahl teamigmetall.de
 

Wahlvorstand kann Briefwahlunterlagen von sich aus schicken

Es kann auch sein, dass Du Deine Briefwahlunterlagen vom Wahlvorstand unaufgefordert geschickt bekommst. Das kann der Wahlvorstand laut Wahlordnung von sich aus für bestimmte Betriebsteile und Beschäftigtengruppen beschließen, etwa für Beschäftigte, die dauerhaft im Homeoffice, in Kurzarbeit, im Außendienst oder arbeitsunfähig sind – und daher voraussichtlich nicht im Betrieb wählen können.

Wichtig ist, dass Du wählst. Wenn Du starke, gut geschulte und vernetzte Betriebsräte mit einer kompetenten und unterstützenden IG Metall willst, dann wähle die Kandidatinnen und Kandidaten im „Team IG Metall“.


Betriebsratswahlen

Neu auf igmetall.de

Link zum Artikel