Abmahnung, Schikane, Kündigung – so reagieren manche Unternehmen, wenn Beschäftige ihr gesetzliches Recht wahrnehmen und im Betrieb mitbestimmen wollen. Eine Befragung der Hans-Böckler-Stiftung ergab, dass Arbeitgeber rund 16 Prozent der Neugründungen von Betriebsräten behinderten.
Bei der Wiederwahl bereits etablierter Betriebsräte waren solche Behinderungen deutlich seltener (1,6 Prozent). Besonders häufig sind Anti-Betriebsrat-Aktivitäten in mittelgroßen und eigentümergeführten Unternehmen.
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will dagegen nun vorgehen. Er hat eine Gesetzesinitiative gestartet. Ziel: Betriebsräte stärken und ihre Gründung erleichtern.
Heil will das vereinfachte Wahlverfahren ausweiten. Außerdem sollen Beschäftigte bereits dann vor Kündigung geschützt sein, wenn sie eine Betriebsratswahl vorbereiten – und nicht erst ab der Einladung zur Wahlversammlung. Bei mobiler Arbeit sollen Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht erhalten. Auch bei Maßnahmen zur Berufsbildung soll die Mitbestimmung gestärkt werden, bei IT-Themen soll das Hinzuziehung von Sachverständigen erleichtert werden.
Ob die Vorschläge tatsächlich Gesetz werden, ist offen. In der Union gibt es Widerstand gegen die Pläne.
Aus Sicht der IG Metall steht fest: Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung – aber nicht weit genug. Die Veränderung der Arbeitswelt erfordert eine Runderneuerung der Mitbestimmung. Die letzte grundlegende Modernisierung der Mitbestimmungsrechte gab es im Jahr 1972. Damals war von Digitalisierung, Globalisierung und Transformation der Industrie keine Rede.
„Wir werden die Parteien an ihren Vorschlägen für die Mitbestimmung messen,“ sagt Christiane Benner, Zweite Vorsitzende der IG Metall. Die IG Metall hat dazu die „Initiative Mitbestimmung“ ins Leben gerufen. Damit wollen wir die Mitsprache der Beschäftigten im Betrieb stärken und das Thema Mitbestimmung in den Bundestagswahlkampf tragen.
Im Video: Christiane Benner, Zweite Vorsitzende der IG Metall, zur Stärkung der Mitbestimmung:
Bei diesen Themen brauchen Betriebsräte dringend bessere Mitbestimmungsrechte:
Auch die Unternehmensmitbestimmung wollen wir ausbauen. Das heißt: Die Arbeitnehmerseite soll bereits in Unternehmen ab 1000 Beschäftigten die Hälfte der Aufsichtsratsposten besetzen. Bisher gilt das erst bei Unternehmen ab 2000 Beschäftigten.
Außerdem soll die Unternehmensmitbestimmung auch für Unternehmen mit ausländischer Rechtsformen gelten. Und Unternehmen sollen Rechtsformen wie die „Europäische Aktiengesellschaft“ (SE) nicht mehr zur Umgehung von Mitbestimmung nutzen können.
Tipp: Eine ausführliche Version des Videos mit Christiane Benner gibt es hier.