Wichtig ist, dass alle Mitglieder des Betriebsrats an der Sitzung teilnehmen, auch die nicht freigestellten. Zur Vorbereitung muss eine Einladung mit Tagesordnung versendet werden, damit alle Betriebsratsmitglieder die Möglichkeit haben, sich vorzubereiten. Während der Sitzung muss genug Zeit für Diskussionen sein, damit sich alle daran beteiligen können.
Einen Tag in der Woche sollte man als festen Sitzungstermin reservieren. Diese Regel empfiehlt sich für jeden Betriebsrat – ob groß oder klein, weniger oder mehr Probleme. Dort wo die Betriebsräte aus wenigen Mitgliedern bestehen und es nicht so viele Probleme gibt, macht man kürzere Sitzungen, aber man trifft sich nicht seltener. So ist sichergestellt, dass dann, wenn es nötig ist, auch einmal länger diskutiert werden kann. Außerdem können die Probleme dann diskutiert werden, wenn sie noch „frisch“ sind.
Der Betriebsratsvorsitzende legt die Tagesordnung fest. Spätestens drei Tage vor der Sitzung muss die Tagesordnung bekannt sein. Sie kann in der Sitzung noch ergänzt werden, wobei neue Tagesordnungspunkte einstimmig angenommen werden müssen. Wenn die 3-Tage-Frist zur Bekanntgabe der Tagesordnung nicht eingehalten wird, kann ein Beschluss des Betriebsrats ungültig sein.
Die Tagesordnung muss konkrete Tagesordnungspunkte enthalten und es muss klar sein, über welche Punkte abgestimmt werden soll.
Neben den Mitgliedern des Betriebsrates ist auch die Jugend- und Auszubildendenvertretung und die Schwerbehindertenvertretung an den Sitzungen teilnahmeberechtigt.
Bei den Sitzungen muss Protokoll geführt werden. Darin sollen die Arbeitsaufträge, die Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse festgehalten werden. Formalia für das Protokoll sind Zeitangabe, Ort, Name des Sitzungsleiters, eine unterschriebene Anwesenheitsliste, die Tagesordnung, Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse und zu Protokoll gegebene Formulierungen. Außerdem muss das Protokoll mit der Unterschrift des/der Vorsitzenden bzw. Stellvertreter/-in und einem weiteren Betriebsratsmitglied unterschrieben werden.
Beschlussfähig ist der Betriebsrat nur, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Beschlüsse werden in der Regel mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Betriebsratsmitglieder gefaßt.
Bei bestimmten Beschlüssen müssen mehr als die Hälfte aller Betriebsratsmitglieder zustimmen: