Der Betriebsrat wird von allen Beschäftigten eines Unternehmens gewählt. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist die rechtliche Grundlage für die Arbeit von Betriebsräten.
Über das Betriebsverfassungsgesetz ist auch die so genannte Mitbestimmung geregelt und es werden Beteiligungs- und Mitspracherechte gesichert, wie zum Beispiel:
Wir kümmern uns um große Konzerne, in denen ein starker Betriebsrat notwendig ist, weil die Beschäftigten keinerlei Kontakt zur Geschäftsführung haben. Wir kümmern uns aber genauso um Klein- und Mittelbetriebe, weil der Betriebsrat hier oft nicht freigestellt ist und Unterstützung braucht. Und natürlich sind wir auch für Leiharbeiter da, denn hier ist die Situation mit eigentlich zwei Arbeitgebern besonders komplex. Weil die Arbeitssituationen so vielfältig sind, haben wir auch viele Experten. So unterstützen wir unsere Betriebsräte in allen Unternehmen.
Sie haben noch keinen Betriebsrat? Wir helfen weiter!