18. Dezember 2020
DGB-Index Gute Arbeit
DGB-Report 2020: Hohe Belastungen, überlange Arbeitszeiten
Ob in der Montage, bei der Wartung oder Reparatur von Produkten und Anlagen: Mehr als ein Drittel der Beschäftigten in Deutschland arbeitet an wechselnden Orten. Der DGB-Report 2020 zeigt: Beschäftigte, die mobil arbeiten, haben höhere Belastungen.

Die Corona-Krise trifft sämtliche Lebensbereiche, die Pandemie ging und geht mit großen Einschränkungen einher – und sie hat weitreichende Auswirkungen auf die Arbeitswelt: In den vergangenen Monaten wurden viele Beschäftigte für lange Wochen ins Homeoffice geschickt, in den Betrieben selbst wurden umfangreiche Maßnahmen zum Infektionsschutz umgesetzt. Noch ist ein Ende der Pandemie nicht abzusehen: Das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben bleibt runtergedimmt.

Klar allerdings ist: Spätestens wenn die Mobilität nach der Corona-Krise wieder zunimmt, werden Kundentermine, Dienstreisen oder Montagearbeiten vor Ort für viele Beschäftigte erneut zum Arbeitsalltag gehören. Wichtig ist daher, einen präzisen Blick auf die Arbeitsbedingungen von mobil Beschäftigten zu richten, intensiv die Arbeitsbedingungen von Kolleginnen und Kollegen zu beleuchten, die von verschiedenen Orten aus arbeiten. Genau das tut der DGB-Report Gute Arbeit 2020.


Mobiles Arbeiten ist mehr als Homeoffice

Deutlich wird in der repräsentativen Studie, an der rund 6300 Beschäftigte teilgenommen haben, dass mobiles Arbeiten mehr ist als Homeoffice. Und, dass es keine Ausnahme ist: Mehr als ein Drittel der abhängig Beschäftigten in Deutschland übt seine berufliche Tätigkeit an wechselnden Orten aus – so etwa die die Beschäftigten, die vor Ort für die Montage, Wartung oder Reparatur von Produkten und Anlagen zuständig sind.

Bei den Arbeitsbedingungen, das zeigen die Ergebnisse des Reports deutlich, offenbart sich ein auffälliges Muster: Beschäftigte, die mobil arbeiten, verfügen einerseits über größere Handlungsspielräume bei der Planung und Einteilung ihrer Arbeit sowie der Gestaltung der Arbeitszeit. Gleichzeitig aber haben sie durchschnittlich höhere Belastungen, vor allem durch überlange Arbeitszeiten sowie verkürzte Ruhezeiten.

„Der DGB Report 2020 unterstreicht, dass wir den Blick auf die Arbeitsbedingungen von mobil Beschäftigten richten müssen“, sagt Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall. „Spätestens wenn die Mobilität nach der Corona-Krise wieder zunimmt, wenn Kundentermine und andere Dienstreisen für viele wieder zum Arbeitsalltag gehören, stehen die Betroffenen wieder vor ausufernden Arbeitszeiten und Erreichbarkeitsanforderungen.“

Die Heterogenität der Ergebnisse zeigt: Mobiles Arbeiten an verschiedenen Orten ist kein Garant für gute Arbeitsbedingungen, eher im Gegenteil: Es kann, wenn und sofern es nicht richtig gestaltet ist, leicht zur Quelle zusätzlicher Belastung werden.


Gestaltungsspielräume bei der Arbeit

Zwar berichten Beschäftigte, die mobil, an verschiedenen Orten arbeiten, über größere Gestaltungsspielräume bei ihrer Arbeit. Sie können ihre Tätigkeit häufiger selbständig planen und einteilen als Beschäftigte, die an einem festen Arbeitsplatz tätig sind. Zwar haben Beschäftigte mit mobiler Arbeit auch häufiger Einfluss auf die Gestaltung ihrer Arbeitszeit. Während etwa die Hälfte aller Beschäftigten angibt, ihre Arbeitszeit in (sehr) hohem Maß beeinflussen zu können, liegt dieser Anteil vor allem bei denen, die auch im Homeoffice oder an öffentlichen Orten arbeiten, deutlich darüber.

Allerdings zeigen die Ergebnisse des Reports eben auch dies: Bei mobiler Arbeit wird von den Beschäftigten deutlich häufiger erwartet, auch außerhalb der normalen Arbeitszeit erreichbar zu sein. Die Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben sind für viele Kolleginnen und Kollegen löchrig geworden. Insgesamt gibt ein Fünftel (21 Prozent) der Befragten an, auch außerhalb der normalen Arbeitszeit für betriebliche Angelegenheiten erreichbar sein zu müssen. Bei Beschäftigten mit einem festen Arbeitsplatz ist dies nur bei 15 Prozent sehr häufig oder oft der Fall. Bei Beschäftigten im Homeoffice ist diese Erwartung deutlich stärker ausgeprägt. Zwischen einem Drittel und der Hälfte der Befragten sind hier mit von der Forderung ständiger Erreichbarkeit betroffen.


Häufig überlange Arbeitszeiten

Mobiles Arbeiten ist zudem überdurchschnittlich häufig mit sehr langen Arbeitszeiten verbunden. Etwa ein Sechstel der Kolleginnen und Kollegen, die mobil, an verschiedenen Orten arbeiten, tut dies länger als 48 Stunden pro Woche – und gefährden so die eigene Gesundheit. Denn längst ist bekannt, dass überlange Arbeitszeiten mit gesundheitlichen Gefährdungen verbunden sind. Betroffene haben nicht nur ein erhöhtes Unfall- und Fehlerrisiko. Auch die Wahrscheinlichkeit, unter Schlafstörungen oder Erschöpfung zu leiden, nimmt zu.

Überlange Arbeitszeiten sind zudem oft mit zu geringen Erholungszeiten verbunden: Mehr als zehn Prozent aller Beschäftigten kommen häufig nicht auf eine Ruhezeit von elf Stunden zwischen Arbeitsende und -beginn. In den mobilen Arbeitsformen ist die Einschränkung dieser Erholungsphase noch weiter verbreitet: Etwa ein Fünftel gibt an, die Ruhezeiten häufig zu verkürzen. Am weitesten verbreitet ist dies bei der Arbeit an öffentlichen Orten.


Zu hohe Belastungen

Die Erholung der Beschäftigten wird aber nicht einzig durch die Verkürzung der Ruhezeit beeinträchtigt. Arbeitsmedizinische Forschung zeigt: Auch Unterbrechungen der Ruhezeit, selbst wenn sie nur kurz sind, erschweren das Abschalten von der Arbeit, sie stören die Regeneration. Schon allein die Erwartung einer Unterbrechung, etwa aufgrund permanenter Erreichbarkeit, mindert die Wirkung der Ruhezeit.

All das führt dazu, dass ein Drittel der Beschäftigten immer wieder auch in der Freizeit gedanklich von der Arbeit eingeholt – und die Regeneration somit erschwert wird. Die Befragung zeigt: Insbesondere wenn auch an öffentlichen Orten gearbeitet wird, gelingt das Abschalten von den beruflichen Angelegenheiten deutlich seltener.

„Der Report macht klar, dass bestehende Vereinbarungen in den Betrieben jetzt ebenso geprüft werden müssen wie die Rahmenbedingungen der mobilen Arbeitsformen“, betont Hans-Jürgen Urban. „Betriebsräte können hier ihre Mitbestimmungsrechte im Arbeitsschutz nutzen, um eine Beurteilung dieser Arbeitsbedingungen einzufordern und Schwächen zu beseitigen.“


DGB-Report 2020 und umfassender Jahresbericht auf index-gute-arbeit.dgb.de


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