Viele Beschäftigte sind an ihrem Arbeitsplatz übermäßig hohen Belastungen ausgesetzt – das gilt für Schichtarbeiter genauso wie für Kolleginnen und Kollegen in der Entwicklung, in den Büros oder im Außendienst. Denn die Belastungen, die während der Arbeit auftreten können, sind vielgestaltig: Da sind zum einen die körperliche Belastungen, die vor allem durch schwere Lasten, durch Heben, Tragen, Bücken, durch Arbeiten über Kopf oder in verdrehter Haltung entstehen. Übermäßige Belastungen umfassen aber zunehmend auch psychische Faktoren, die dazu führen, dass Beschäftigte sich belastet bzw. gestresst fühlen: Steigende Arbeitsintensität, ständige Erreichbarkeit, stetig wachsender Druck etwa gehören dazu.
Die Folgen solch arbeitsbedingter Fehlbelastungen sind nicht gering zu schätzen, denn: Psychische wie physische Belastungen – das haben wissenschaftliche Studien längst klar gezeigt – stellen ein erhebliches Gesundheitsrisiko für die Beschäftigten dar. Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz wird damit zu einem elementar wichtigen Thema im Betrieb. Arbeit muss gute, also gesundheitsfördernde und -erhaltende Arbeit sein. Übermäßige Belastungen am Arbeitsplatz müssen wirksam reduziert werden.
Klar ist: Individuelle Verhaltensänderungen, wie sie etwa in Stressbewältigungsseminaren vermittelt werden, reichen alleine meist nicht aus. Notwendig ist immer auch eine Veränderung der Arbeitsbedingungen, ein Wandel der Arbeitsorganisation, ein Gestalten der Arbeitsplätze der Beschäftigten.
Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, für alle Arbeitsplätze eine angemessene Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Sie müssen feststellen, welchen Gefährdungen Beschäftigte am Arbeitsplatz ausgesetzt sind – und wie sie beseitigt werden können. Eine Gefährdung kann sich dabei insbesondere ergeben durch die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, durch Arbeitsabläufe und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, durch unzureichende Qualifikation und Unterweisung sowie durch „psychische Belastungen bei der Arbeit“.
Wie die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist, das ist im Gesetz nicht detailliert festgeschrieben, es werden nur Grundsätze benannt. Das ermöglicht dem Betriebsrat, der bei der Gefährdungsbeurteilung zu beteiligen ist, weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten. Prinzipiell geht es darum, sich ein systematisches Bild von den Gefährdungen an einem Arbeitsplatz zu machen – und darum, diese dann zu beseitigen oder zu mindern.
Zusätzlich zu einer guten, umfassenden Gefährdungsbeurteilung kann auch jeder einzelne, jede einzelne präventiv etwas für sein Wohlbefinden tun – wohlgemerkt: nicht als Ersatz für gesundheitsgerechte Arbeitsgestaltung, aber eben als sinnvolle Ergänzung. Jeder kann dazu beitragen, Stress abzubauen, die Immunabwehr zu stärken und seine Erholungsfähigkeit zu verbessern. Hier einige Punkte, mit denen Stress angegangen werden kann:
Wichtig ist, sich bewusst zu machen: Als Beschäftigter ist man kein Einzelkämpfer und nicht alleine. Wichtig ist zu wissen: Wirksam und nachhaltig Belastungen reduzieren, das lässt sich nur, wenn sich die Arbeitsorganisation ändert – das mithilfe der Gefährdungsbeurteilung in die Wege zu leiten, dafür ist der Betriebsrat der richtige, der kompetente Ansprechpartner. Er kann seine Mitbestimmungsrechte geltend machen, wenn es um die Gestaltung der Arbeitsbedingungen geht. Das Aufspüren und Erkennen von Belastungen am Arbeitsplatz ist ein erster Schritt. Danach muss gemeinsam nach guten Lösungen gesucht werden.