Gremien sind Vollversammlung, Ausschüsse und der Vorstand. Das wichtigste Gremium, in dem sie mitarbeiten, ist das „Parlament“ der Handwerkskammer: die Vollversammlung. In ihr stellen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Drittel der Mandate. Sie verabschiedet zum Beispiel die Satzung, den Stellen- und Haushaltsplan, wählt den Vorstand und Hauptgeschäftsführer. Und sie beschließt alle grundsätzlichen handwerkspolitischen Positionen. Der Aufgabenkatalog ist in der Handwerksordnung festgelegt.
Der Vorstand bereitet die Vollversammlung vor und führt ihre Beschlüsse aus. Ein Drittel der Vorstandsmitglieder müssen Arbeitnehmer sein. Neben dem Präsidenten und weiteren Vorstandsmitgliedern gehören ihm zwei Vizepräsidenten an. Einer der Vizepräsidenten ist immer Arbeitnehmervertreter. Aktuell sind in 32 der 53 Handwerkskammern IG Metall-Mitglieder Vizepräsidenten.
Die Vollversammlung bildet Ausschüsse. Dazu gehören neben den paritätisch besetzten Berufsbildungs- und Prüfungsausschüssen die Rechnungsprüfungs- und Gewerbeförderungsausschüsse. Ihre Zuständigkeiten ergeben sich aus Handwerksordnung, Berufsbildungsgesetz und Satzung der Handwerkskammer. Die Mitglieder der Ausschüsse werden in der Vollversammlung gewählt. Alle Mitglieder haben Stellvertreter.
Ausschüsse können dauernde oder vorübergehende Aufgaben wahrnehmen.