Mit der Task-Force „Krisenintervention“ holte er sich Hilfe bei der IG Metall. Wir sprachen mit dem Betriebsratsvorsitzenden Thomas Albert-Schwarte.
Thomas Albert-Schwarte: ATIKA agiert auf zwei Ebenen, einerseits Eigenfertigung von Betonmischern, Baukreissägen und Gartenprodukten andererseits Handel mit Gartenprodukten und Kleinmaschinen zur Holzbearbeitung. Der Handel entwickelte sich in der Vergangenheit positiv, die Eigenfertigung ging jedoch im Bereich der Mischerproduktion, bedingt durch die Wirtschaftkrise, stark zurück. Von über 150 Mitarbeitern im Jahr 2007 sind zurzeit noch 132 Mitarbeiter beschäftigt.
Aufgrund des Produktionsrückganges wurde bei ATIKA seit Anfang 2009 die Arbeitszeit reduziert. Zuerst über das Instrument des Tarifvertrages zur Beschäftigungssicherung, danach kam Kurzarbeit. Verschärfend kam hinzu, dass die Geschäftsleitung den Anerkennungstarifvertrag Ende 2008 gekündigt hatte. Wegen der lange andauernden Kurzarbeit wurde dem Unternehmen von Seiten der Banken eine Unternehmensberatung aufgezwungen, obwohl durch die Kurzarbeit eine ausgeglichene Bilanz erreicht wurde und das Unternehmen weiterhin handlungsfähig war.
Die Forderungen der Unternehmensberatung waren enorm. Um einer „drohenden“ Insolvenz zu entgehen, sollten die Mitarbeiter in 2010 komplett auf ihr Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie die Lohnerhöhung verzichten. Der von der Belegschaft geforderte Verzicht belief sich auf insgesamt 950 000 Euro. Zusätzlich sollten 27 Mitarbeiter entlassen werden. 2011 hätte es 50 Prozent des Urlaubs- und Weihnachtgeldes gegeben. Die Unternehmensberatung wollte diese Maßnahmen über Einzelverträge regeln, um die Nachwirkung des Anerkennungstarifvertrages zu umgehen. Konkret hätte das bedeutet, dass keinerlei Tarifbindung mehr gegolten hätte. Das konnten wir abwehren: Die Belegschaft musste „nur“ auf sechs Monate Lohnerhöhung in 2009 verzichten sowie auf die Lohnerhöhung 2010. Die 2,1 Prozent ab Mai 2009 verschob der Arbeitgeber auf Dezember 2009.
Aufgrund der massiven Forderungen, die den Beschäftigten im wahrsten Sinne des Wortes die Pistole auf die Brust setzte, hat sich der Betriebsrat von der IG Metall-Geschäftsstelle Unterstützung geholt. Gemeinsam haben wir unsere Kolleginnen und Kollegen darin bestärkt, die Einzelvereinbarungen nicht zu unterschreiben. Keine Kollegin und kein Kollege wurde bei den Mitarbeitergesprächen, in denen die Unterschriften geleistet werden sollten, alleine gelassen. Denn hätte nur ein einziger unterschrieben, hätten es andere auch und damit unsere Position gefährdet. Ohne diese Unterschriften konnte die geplante Maßnahme der Unternehmensberatung nicht durchgeführt werden. Dadurch konnten wir in den Gesprächen über den Interessensausgleich unter anderem erreichen, die Task-Force „Krisenintervention“ einzuschalten.
Im Gegensatz zur Unternehmensberatung, die alleine die Zahlen der Geschäftsleitung als Grundlage genommen hat, hat sich die Task-Force „Krisenintervention“ selbst ein umfassendes Bild gemacht. Es wurden Gespräche mit Mitarbeitern geführt, die aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung die Situation beurteilen konnten. Zudem wurden die von der Geschäftsleitung zur Verfügung gestellten Unterlagen durch die Beraterfirma arbeco GmbH geprüft. Dabei wurde die Vermutung des Betriebsrates, dass die uns genannten Zahlen falsch und einseitig dargestellt waren, bestätigt. In der Darstellung der Geschäftsleitung fehlten 28 000 geleistete Arbeitsstunden, was bedeutete, dass die Anzahl der geforderten Kündigungen überzogen war. Daraufhin wich die Geschäftsleitung von ihrem Vorhaben ab und war bereit, sachlich mit dem Betriebsrat zu verhandeln.
In unserem Fall wurde der Anerkennungstarifvertrag wieder in Kraft gesetzt. Dadurch ist der Tarifvertrag der Beschäftigungssicherung wieder zum Tragen gekommnen. Das gab uns die Möglichkeit, die laufende Kurzarbeit zu unterbrechen und evtl. nach drei Monaten erneut Kurzarbeit zu beantragen, dann mit einer Laufzeit von 18 Monaten. Das gibt uns Zeit, abzuwarten, wie sich der Absatz der Eigenfertigung und die gesamte wirtschaftliche Situation weiter entwickelt und dann gegebenenfalls adäquate Maßnahmen zu ergreifen.
Es ist wichtig, sich in der Gewerkschaft zu organisieren, denn ein hoher Organisationsgrad stärkt dem Betriebsrat gerade auch in Verhandlungen den Rücken. In unserem Fall haben die organisierten Mitarbeiter der IG Metall eine Vollmacht ausgestellt, um sich bei den Einzelvereinbarungen vertreten zu lassen. Dadurch musste die Geschäftsleitung mit der IG Metall verhandeln, auch wenn sie das eigentlich vermeiden wollte. Um im Interessenausgleich und Sozialplan auf Augenhöhe verhandeln zu können, ist es sinnvoll, wenn sich die Belegschaft von Betriebsrat, Gewerkschaft und Rechtsanwalt vertreten lässt.