1. Juli 2019
Jan Chaberny
Betriebsrätepreis 2019
Infineon Regensburg: Automatisierung der Fertigung
Durch eine weitere Automatisierung der Fertigung hat es der Betriebsrat von Infineon geschafft, die Zukunftsfähigkeit des Standorts Regensburg zu gewährleisten.

Das Ziel war klar, der Weg dorthin nicht immer einfach. Am Ende aber haben sie die Zukunftsfähigkeit der Arbeitsplätze und des Standorts erhalten: „Um die Halbleiterproduktion bei Infineon Regensburg auch in Zukunft gewährleisten zu können, war es aus unserer Sicht erforderlich, unsere Fertigung weiter zu automatisieren und zu digitalisieren“, sagt Johann Dechant, der Betriebsratsvorsitzende. „Allerdings war es uns wichtig, dass durch diese Transformation keine Arbeitsplätze in Gefahr geraten. Dazu wollten wir die Einführung von niedrigeren Entgeltgruppen verhindern und monotone Tätigkeiten vermeiden.“ Das ist dem Team von Johann Dechant gelungen.

Von den 2800 Stammmitarbeitern plus Leiharbeitnehmern, die am Standort in Regensburg beschäftigt sind, arbeiten rund 500 als sogenannte Operatoren, als Anlagenbediener in der Fertigung. Von dem Ausbau der Automatisierung, von der Einführung von digitalen Technologien, wie sie von der Geschäftsleitung im Sommer 2018 beschlossen wurde, waren diese Kolleginnen und Kollegen unmittelbar betroffen. Dechant und sein Team zogen das Info-Institut und die Rechtsanwaltskanzlei Weinmann zur fachlichen und rechtlichen Beratung sowie die IG Metall-Geschäftsstelle Regensburg hinzu – und es wurden von Anfang an die Beschäftigten beteiligt. „So bekamen wir Anregungen und konnten mit einem Bündel an Ideen in die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber gehen.“


Keine Kündigungen

„Es gelang uns, nach nur drei Monaten einen Interessenausgleich auszuhandeln“, sagt Johann Dechant. Neben dem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen umfasst dieser auch die Festschreibung einer Mindestpersonalstärke im Fertigungsbereich. Für die Gestaltung der neu zu schaffenden Arbeitsplätze wurde festgelegt: Beschäftigte auf diesen neuen Arbeitsplätzen dürfen nicht niedriger eingruppiert werden als auf den derzeit noch vorhandenen. „Um sicherstellen zu können, dass für die neuen Tätigkeiten auch die benötigten Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind, hat sich der Arbeitgeber verpflichtet, ein nachhaltiges, bedarfsorientiertes Qualifizierungskonzept zu erarbeiten“, sagt Johann Dechant. „Für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen wurde der Anspruch auf bezahlte, erforderliche Bildungsmaßnahmen vereinbart.“


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