Interview mit Betriebsrat Uwe Bauer von Otis in Hamburg
Mit Erfolg auf Informationsanspruch geklagt

Betriebsräte haben bei Werkverträgen nur eingeschränkte Mitsprachemöglichkeiten. Doch es gibt ein Informationsrecht. Das hat der Betriebsrat bei Otis in Hamburg erfolgreich eingeklagt. Wir sprachen mit Uwe Bauer, Betriebsrat bei dem Fahrstuhlbauer darüber, wie Werkverträge bei Otis eingesetzt ...

28. März 201428. 3. 2014


... werden und was das in der Praxis bedeutet.

In welcher Weise werden in eurem Unternehmen Werkverträge eingesetzt?
Uwe Bauer: Vor einiger Zeit wurde der „Neubau“ fremd vergeben. Das sind die Arbeiten, die anfallen, wenn Aufzüge in Neubauten eingebaut werden. Das ging vor allem an kleine Schlosserfirmen. Das Problem war: Wir hatten praktisch keine Informationen, wie viele Werkvertragsarbeiter sich am Bau befinden. Der Arbeitgeber hat sich trotz mehrerer Anfragen geweigert, uns Informationen zu geben. Es hieß immer, das seien eingekaufte Leistungen und Mitbestimmung gelte hier nicht.


Wie hat der Betriebsrat darauf reagiert?
Unser Gesamtbetriebsrat ist vor Gericht gezogen und hat seinen Informationsanspruch eingeklagt – mit Erfolg. Der Arbeitgeber ist nun verpflichtet, uns schriftlich zu informieren, welche Werkvertragsnehmer, wann und für was im Neubau eingesetzt werden.


Welche Rolle spielen Werkverträge generell im Unternehmen?
Sie nehmen stark zu. Zwar werden keine Leute entlassen. Aber diejenigen, die in Rente gehen oder anders ausscheiden, werden nicht wieder ersetzt. Das führt dazu, dass die Firma schrumpft, obwohl die Auftragslage sehr gut ist. Eigentlich gibt es mehr Arbeit, aber weil so viel an Werkvertragsfirmen vergeben wird, geht die Stammbelegschaft zurück.

Um welche Bereiche handelt es sich dabei?
In der Neubaumontage haben wir etwa 90 Prozent Fremdvergabe. Wir, also die Stammbeschäftigten, machen nur noch die Rest- und Feinarbeiten oder führen Änderungen durch, wenn Kunden diese wünschen. Aktuell wird probiert, Teile vom Service auszulagern – also Wartung, Reparatur und Modernisierung. Das ist eigentlich unser Hauptgeschäft, denn hier wird das Geld verdient. Ein Wartungsvertrag bringt ja konstante Einnahmen, ein Neubau wird nur einmal bezahlt. So wurden etwa Reinigungsfirmen angefragt, die Schachtreinigung zu übernehmen. Doch das hat der Betriebsrat immer wieder abgewehrt.

Wie unterscheiden sich die Arbeitsbedingungen der Werkvertragsarbeiter von denen der Stammbeschäftigten?

Beauftragt werden oft fachfremde Personen, die die Technik nicht beherrschen. Ähnliches gilt für die Sicherheitsvorkehrungen, für die wir eine fachspezifische Ausbildung brauchen. Häufig haben die Werkvertragsarbeiter auch nicht die nötige Sicherheitsausrüstung.

Führt das zu Problemen bei der täglichen Arbeit?
Oft gibt es Beschwerden von den Kunden, weil sie Otis gekauft haben und auch Otis wollen. Otis geht dann soweit, dass sie den fremden Kollegen Arbeitskleidung mit Firmenlogo geben. Wir vom Betriebsrat gehen regelmäßig zu den Kollegen vom Neubau, um etwa die Sicherheitsvorkehrungen bei den Werkvertragsnehmen zu überprüfen. Da haben wir häufig gravierende Mängel festgestellt.

Setzt die Konkurrenz auch so stark auf Werkverträge wie Otis?
Das ist in der Branche Usus. So macht es leider auch die Konkurrenz.

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