Interview mit Hans-Jürgen Urban in Zeit Campus
Yoga im Vertrag

Fitnessangebote in Unternehmen sind begrüßenswert. Doch wirklich attraktive Arbeitgeber zeichnen sich dadurch aus, dass sie einen Tarifvertrag und einen Betriebsrat haben. Das erklärt Hans-Jürgen Urban im Interview mit „ZEIT Campus“.

9. Januar 20179. 1. 2017


Herr Urban, Firmen bieten ihren Angestellten heute Dienstfahrräder und Yogakurse an. Toll, oder?

Hans-Jürgen Urban: Wenn ein Unternehmen einen Fitnessraum einrichtet, ist dagegen generell nichts zu sagen. Problematisch ist es erst, wenn mit dem Angebot schlechte Arbeitsbedingungen kompensiert werden sollen: wenn die Arbeitnehmer beispielsweise leistungsfähig gehalten werden sollen, damit sie Belastungen wie Überstunden besser aushalten. Schwierig ist es außerdem, wenn auf diesem Weg Informationen über den Arbeitnehmer gesammelt werden, die diesem zum Nachteil werden können.


Was meinen Sie damit?

Etwa, dass in Unternehmen Fitnesstracker angeboten werden. Sie sollen Arbeitnehmer dazu motivieren, sich ausreichend zu bewegen oder gesund zu ernähren – die Daten sind aber missbrauchsanfällig. Man kann daran ablesen: Wo hat sich der Beschäftigte herumgetrieben? Wie reagiert er in Stresssituationen? Das könnte beeinflussen, wer befördert oder wem gekündigt wird.


Ist das ein fernes Zukunftsszenario oder schon Realität?

Von Betriebsräten wissen wir beispielsweise, dass es bereits Firmen gibt, die Fitnesstracker ausgeben.


Nun ja, das muss aber nicht bedeuten, dass es ausgenutzt wird. 

Ich möchte nicht pauschal alle Firmen verdächtigen. Aber um sicherzugehen, sollte man die Daten gar nicht erst sammeln.


Und wie ist es, wenn meine Firma Coachings zur Stressbewältigung anbietet oder Hypnose, um sich das Rauchen abzugewöhnen?

Ganz ähnlich: Wenn man teilnimmt, legt man der Firma freiwillig ein Stück Privatleben vor. Ich bin der Auffassung, dass man das schützen sollte. So arbeitnehmerfreundlich der einzelne Arbeitgeber sein mag, das Verhältnis zwischen Beschäftigtem und Firma ist nicht auf Augenhöhe: Im Einzelfall ist Ersterer immer unterlegen, weil er auf das Einkommen angewiesen ist.


Sollte man Arbeitgeber also nicht nach Benefits auswählen?

Man sollte sich davon zumindest nicht vorschnell blenden lassen. Fragen Sie sich, was Ihnen an dem Job, den Sie wollen, wirklich wichtig ist. Für einen attraktiven Arbeitgeber spricht, dass er interessante Arbeit liefert oder sich die Belastung in einem erträglichen Rahmen bewegt, dadurch dass es einen Tarifvertrag gibt oder sich der Betriebsrat für die Mitarbeiter einsetzt. Das Fitnessstudio könnten Sie sich auch alleine suchen.


Könnte ein Berufseinsteiger in den Vertragsverhandlungen nicht etwas fordern, das er lieber hätte als das Fitnessstudio? Einen Dienstwagen oder eine Bahncard 100?

Schon, aber ob er damit durchkommt, hängt davon ab, wie sehr das Unternehmen ihn haben will, wie groß es ist und von welcher Branche wir sprechen. Generell rate ich Berufseinsteigern dazu, Zusatzleistungen zu fordern, die man selbst nicht so einfach organisieren kann, wie zum Beispiel Weiterbildungen.


Oder vielleicht auch flexible Arbeitszeiten? Das wünschen sich doch viele Einsteiger.

Das sollte man sich gut überlegen: Die Vertrauensarbeitszeit etwa führt dazu, dass sich Arbeit und Privatleben immer mehr vermischen und man tendenziell mehr arbeitet. Auch wenn sie nicht besonders populär ist – manchmal hat die Zeiterfassung auch ihren Reiz. Es muss ja nicht gleich die Stempeluhr sein. 


Das Interview erschien am 6. Dezember 2016 in „ZEIT Campus“. Autor: Katharina Heckendorf

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