Azubis im Prüfungsstress
Durchgefallen? Weitermachen!
Ob Azubis die Fertigkeit besitzen, die der Beruf von ihnen verlangt, wissen sie spätestens dann, wenn sie ihre Prüfungsergebnisse erhalten. Für einige läuft es nicht immer glatt – was keine Katastrophe ist.
Diese letzte Hürde muss jeder Azubi nehmen: die Prüfung am Ende der Berufsausbildung. Die einen bestehen sie mit Bravour, andere packen es „gerade so“ und so manch einer rasselt sogar durch. Letzteres bedeutet für Betroffene, dass sich der Start ins Berufsleben erstmal noch verzögert. Das ist natürlich nicht gerade prickelnd, aber auch keine Katastrophe.
Kein Nachsitzen
Wer durchrasselt, kann nach dem Berufsbildungsgesetz zwei weitere Anläufe nehmen. Unerheblich ist, warum ein Auszubildender die Prüfung nicht bestanden hat. Ob Prüfungsangst, schlechte oder keine Vorbereitung, aber auch Krankheit: „Durchgerasselte“ haben einen Anspruch auf Verlängerung der Ausbildungszeit.Und zwar bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr.
Sobald die Prüfungsergebnisse vorliegen, sollten Auszubildende die durchgefallen sind, dem Arbeitgeber schriftlich die Verlängerung mitteilen. Klar ist, dass ein Wiederholungsversuch keine Strafarbeit oder Nachsitzen ist. Deshalb ist die Vergütung in der zuletzt gezahlten Höhe weiter zu zahlen. Nach den meisten IG Metall-Tarifverträgen müssen Betriebe die Azubis mit bestandener Prüfung für mindestens ein Jahr übernehmen.
Übernahme ade?
Doch was gilt für Wiederholungsprüflinge? Müssen sie um eine Übernahme fürchten? Nein,denn auch für Jugendliche, die ihre Ausbildung im zweiten oder dritten Anlauf packen, gilt die Übernahmeverpflichtung. Wer die Prüfung auch beim dritten Versuch nicht schafft, hat allerdings keine Chance mehr, einen Abschluss in dem erlernten Beruf zu machen. Die Tätigkeit ausüben darf man aber.