Ob die gesetzliche Rente später mal zum Leben reicht, steht in den Sternen. Eine ergänzende Altersvorsorge wird deshalb zunehmend wichtiger. In der Metall- und Elektroindustrie ebenso wie der holz- und kunststoffverarbeitetenden Industrie hat die IG Metall mit Tarifverträgen zur Altersvorsorge den Beschäftigten eine weitere Möglichkeit eröffnet, persönlich für die Zeit nach dem Erwerbsleben vorzusorgen.
Nach dem Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen in der Metall- und Elektroindustrie erhalten Auszubildende altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) in Höhe von 159,48 Euro pro Jahr, Vollzeitbeschäftigte bekommen 319,08 Euro. Teilzeitbeschäftigte haben einen anteiligen Anspruch. Auch in andere Branchen und im Handwerk gibt es ähnliche tarifliche Regelungen, also Geld vom Chef, das für die Altersvorsorge gespart werden kann.
In der Textil- und Bekleidungsindustrie (Tarifgebiet West) gilt seit Januar 2022 ein neuer Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung. Wer in einem Betrieb arbeitet, für den dieser Tarifvertrag gilt, erhält jedes Jahr vermögenswirksame Leistungen (VWL) in Höhe von 240 Euro. Anspruch hat man nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit.
Wer die VWL als Grundbeitrag für seine zusätzliche Altersvorsorge verwendet, erhält vom Arbeitgeber zusätzlich einen Zuschuss, der 2021 neu geregelt wurde und sich jetzt noch mehr lohnt. Ab 2024 gibt es 210 Euro und ab 2026 sogar 240 Euro.
Die AVWL fließt entweder in eine förderfähige private Altersvorsorge oder in eine Altersvorsorgezusage des Arbeitsgebers; eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Je nach Anlageform gewährt der Staat unterschiedliche Vergünstigungen. Die möglichen Anlagearten sind:
Schon nach sechs Monaten ununterbrochener Tätigkeit im Unternehmen haben Beschäftigten und Auszubildende Anspruch. Wer AVWL bisher nicht genutzt hat, sollte keine weitere Zeit verlieren, denn diese Leistungen werden nicht rückwirkend gezahlt. Infos zu altersvorsorgewirksamen Leistungen findet Ihr auf der Seite des Versorgungswerks von MetallRente.
Die AVWL vom Arbeitgeber bietet Beschäftigten ein schönes Startkapital, um mit dem Geld zusätzlich fürs Alter vorzusorgen. Denn Sparwillige zahlen wenig aus eigener Tasche – im Spartopf kommt aber mehr an.
Für ledige junge Menschen, die am Anfang ihres Berufslebens stehen, empfiehlt sich die betriebliche Altersversorgung mit Entgeltumwandlung. Dazu wird die AVWL aufgestockt, indem ein Teil des Bruttoentgelts für die Altersvorsorge angelegt wird. Mit dem Rechner von MetallRente kannst Du checken, mit vieviel Zusatzvorsorge Du später rechnen kannst.
Damit Beschäftigte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen, überweist der Arbeitgeber Beiträge aus dem Bruttoeinkommen an das Versorgungswerk, mit dem er einen Rahmenvertrag abgeschlossen hat.
Bei der privaten Altersvorsorge schließen Beschäftigte mit einer von ihnen ausgewählten Bank oder Versicherung einen Vertrag ab. Den Beitrag zahlen sie von ihrem bereits versteuerten Nettoeinkommen.
Berufsstarter sollten aber langfristige Anlageprodukte wie eine Lebensversicherung eher meiden. Gut zu wissen: Banken und Versicherungen sind verpflichtet, ein Beratungsprotokoll zu führen und Informationen schriftlich zur Verfügung zu stellen. Unser Rat: Vorher besser Betriebsrat oder Personalabteilung fragen, ob der Arbeitgeber zum Beispiel mit MetallRente günstige Gruppenverträge geschlossen hat oder sogar einen Zuschuss zahlt.
Das kommt auf die jeweilige individuelle Situation an, das heißt auf die Höhe des Einkommens und die Familiengröße. Die Riester-Förderung bietet Familien mit mehreren Kindern hohe Zulagen, die die Steuervorteile der Brutto-Entgeltumwandlung übertreffen können. Letztlich kommt es daher auf das individuelle Bruttoentgelt, die Höhe des steuerpflichtigen Familieneinkommens sowie die Anzahl der Kinder an.
Um den gesetzlichen Anspruch der Beschäftigten auf Entgeltumwandlung zu erfüllen, müssen die Unternehmen – auch wenn sie bereits Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung haben – eine förderfähige Variante der betrieblichen Altersversorgung anbieten. Der Arbeitgeber kann jedoch entscheiden, welchen Anbieter er wählt: ob eine Pensionskasse und/oder einen Pensionsfonds und/oder eine Direktversicherung. Bietet ein Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie eine Direktversicherung an, muss diese auf jeden Fall in Kosten und Leistungen mindestens dem Standard der von MetallRente angebotenen Direktversicherung entsprechen.
Ob Jobwechsel oder Arbeitslosigkeit: Alle Beiträge, die eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer per Entgeltumwandlung selbst für eine Betriebsrente einzahlt, bleiben ihr oder ihm. Wer zu einem neuen Arbeitgeber wechselt und dieser MetallRente anbietet, kann den Vertrag weiterführen. Jeder hat einen Rechtsanspruch auf Übertragung der Versorgung auf den Versorgungsträger des neuen Arbeitgebers. Alternativ kann der Vertrag privat zu den gleichen Konditionen weitergeführt und dann aus dem Nettoentgelt weitergezahlt werden.
Ja, und zwar dann, wenn bereits vor der Erwerbslosigkeit Beiträge über den ehemaligen Arbeitgeber abgeführt wurden. Wenn der Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung über Entgeltumwandlung vereinbart, hat er das Recht, den Vertrag mit eigenen Beiträgen fortzusetzen, wenn er aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet oder aus anderen Gründen keinen Lohnanspruch mehr hat (zum Beispiel Krankengeldbezug, Mutterschutz, Erziehungsurlaub). Der Vertrag kann beitragsfrei gestellt werden.
Wenn Du Deine Beiträge für die Betriebsrente steuer- und sozialversicherungsfrei aus Deinem Bruttoeinkommen bezahlt hast, musst Du im Rentenalter Beiträge leisten, wenn Du gesetzlich krankenversichert bist. Wer pflichtversichert ist, muss dann aber nur auf den Teil der monatlichen Betriebsrentenansprüche Krankenversicherungsbeiträge zahlen, der den gültigen Freibetrag übersteigt.
Bei einer Kapitalauszahlung wird das Versorgungskapital auf einen fiktiven Zeitraum von 120 Monaten verteilt und Du zahlst monatlich zehn Jahre lang den entsprechenden Beitrag. Beiträge zur Pflegeversicherung müssen jedoch auf die gesamte Betriebsrente abgeführt werden, wenn diese höher sind als die aktuelle Freigrenze. Hast Du die Beiträge aus Deinem Nettoeinkommen bestritten und die Zulagenförderung (Riester) genutzt, musst Du keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.
MetallRente ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifparteien, also von IG Metall und Gesamtmetall. Sie bürgen für Top-Tarife und bringen ihre Stärke in das Versorgungswerk ein. So ist es möglich, dass alle Beschäftigte – egal ob in einem kleinen Handwerksbetrieb oder in einem Großkonzern – dieselben Konditionen nutzen können. Außerdem bietet MetallRente alle förderfähigen Produkte sowie Zusatzversicherungen von Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenen. Attraktive Tarife, Sicherheit und eine breite Produktpalette sowie deren Verwaltung aus einer Hand zeichnen MetallRente aus.
Ausführliche Infos rund um AVWL und einen Onlinerechner gibt es auf der Seite von MetallRente