Eigentlich heißt es heutzutage schriftlicher Ausbildungsnachweis. Aber fast jede und jeder sagt immer noch Berichtsheft. Auszubildende müssen ein Berichtsheft führen, denn sonst werden sie nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) nicht zur Abschlussprüfung zugelassen.
Im Rahmen der Prüfungsanmeldung muss per Unterschrift bestätigt werden, dass das Berichtsheft ordnungsgemäß geführt und kontrolliert worden ist. Manche Azubis lassen das Berichtsheft während der Ausbildung schleifen und holen die Einträge kurz vor der Prüfung schnell noch nach. Diesen Stress kann man sich aber ersparen, wenn man von Anfang an die Einträge macht.
In das Berichtsheft tragen Auszubildende ihre Tätigkeiten im Betrieb ein, aber auch Unterweisungsthemen, Lehrgespräche und die Themen des Berufsschulunterrichts. Das Berichtsheft muss regelmäßig und zeitnah geführt werden. Es dient als Nachweis über Inhalt und Verlauf der Ausbildung. So steht es in Paragraf 13 Nr. 7 BBiG. Die Ausbilderinnen und Ausbilder kontrollieren es ebenfalls regelmäßig (mindestens monatlich) und überprüfen, ob in jedem Ausbildungsabschnitt bestimmte Ausbildungsziele erreicht werden. Wird das Berichtsheft nicht ordnungsgemäß geführt, kann das im Extremfall zur Abmahnung und Kündigung des oder der Auszubildenden führen.
Unvollständige oder fehlende Ausbildungsnachweise können außerdem zur Folge haben, dass der oder die Auszubildende nicht zur Abschlussprüfung zugelassen wird. Denn das Führen des Berichtsheftes ist eine vertragliche Pflicht und Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß Paragraf 43 Abs. 1 Ziffer 2 BBiG.
Um Stress zu vermeiden am besten täglich das Berichtsheft ausfüllen. Hier schauen wir Anna-Lena Neumaier beim Berichtsheft führen über die Schulter. Die junge Metallerin macht eine Ausbildung zur Industriemechanikerin. Foto: FotoStudioWest/Holger Vogel
Das Berichtsheft füllst Du täglich oder wöchentlich schriftlich oder elektronisch aus. Darin schreibst Du auf, was Du während der Ausbildung gemacht hast. Das Berichtsheft dient als Nachweis, ob der Betrieb den Ausbildungsplan eingehalten hat. Dabei sollten Auszubildende bei der Wahrheit bleiben: Wer acht Wochen lang nur die Ablage gemacht hat, trägt auch diese Tätigkeit ein. Der Grund: Wer zum Beispiel die Abschlussprüfung nicht besteht, kann im Streitfall mithilfe des Berichtsheft überprüfen lassen, ob dies tatsächlich am Auszubildenden oder an der mangelnden Qualität der Ausbildung lag.
Neben den Tätigkeiten im Betrieb dokumentierst Du auch Unterweisungen, betrieblicher Unterricht und Schulungen sowie die Themen des Berufsschulunterrichts.
Die erforderlichen Nachweishefte, Formblätter, IT-Programme oder Ähnliches bekommst Du kostenlos von den Ausbildenden zur Verfügung gestellt. Sowohl für herkömmliche als auch für elektronische Berichtshefte sind mittlerweile zahlreiche Angebote auf dem Markt.
Bei schriftlichen Ausbildungsnachweisen bestätigen die Ausbilderinnen und Ausbilder die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen mit Datum und Unterschrift. Bei elektronisch erstellten Berichtsheften kann die Bestätigung auch auf andere Weise (zum Beispiel durch Austausch von bestätigenden E-Mails mit einfacher elektronischer Signatur oder durch elektronische Freigaben) erfolgen.
Ob das Berichtsheft schriftlich oder elektronisch geführt werden soll – diese Entscheidung wird bereits bei Vertragsschluss des Ausbildungsverhältnisses (Ausbildungsvertrag) getroffen.
Und weil das Berichtsheft Bestandteil der Ausbildung ist, dürfen es Auszubildende während der Arbeitszeit ausfüllen.
Video: Berichtsheft in der Ausbildung – so führst du den Ausbildungsnachweis (ausbildung.de)