Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ― selbst nach einer fristlosen Kündigung hast Du Anspruch auf ein Zeugnis. Das Zeugnis sollte so rechtzeitig ausgestellt werden, dass Du es für Bewerbungen nutzen kannst. Also frühzeitig angehen!
Das Zeugnis muss inhaltlich wohlwollend formuliert sein und gleichzeitig der Wahrheit entsprechen. Nur auf Dein Verlangen dürfen Angaben über Dein Verhalten und Deine Leistungen in das Zeugnis aufgenommen werden. Es darf nur arbeitsbezogene Tatsachen enthalten, keine Bemerkungen über das Privatleben, Religion, Gewerkschafts- oder Betriebsratszugehörigkeit. Es darf keine einmaligen Vorfälle enthalten, die für das Gesamtbild des Arbeitnehmers nicht charakteristisch sind.
Sind die oben genannten Anforderungen nicht erfüllt, kannst Du auf eine Berichtigung beziehungsweise die Ausstellung eines korrekten Zeugnisses bestehen ― im Zweifelsfall sogar mittels Klage beim Arbeitsgericht (hier hilft Dir unser Rechtsschutz).
Wenn Du Dich um eine andere Stelle bewerben möchtest, darfst Du bei Deinem Arbeitgeber auch ein Zwischenzeugnis einfordern.
Wir haben es geschafft, das grundsätzliche Recht auf unbefristete Übernahme nach der Ausbildung in der Metall- und Elektroindustrie sowie in der Eisen- und Stahlindustrie durchzusetzen. Hier geht’s zu unserem Übernahme-Ratgeber.
Damit Auszubildende übernommen werden können, muss die Abschlussprüfung bestanden worden sein. Einen verbindlichen Rechtsanspruch haben nur unsere Mitglieder.
In diesem Fall wende Dich an Deine IG Metall vor Ort. Dort erhälst Du alle Informationen und praktische Hilfe.
Name und Anschrift der Vertragsparteien, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Tätigkeitsbeschreibung und Arbeitsort, Verweis auf den Tarifvertrag, Dauer der Probezeit (beziehungsweise Verzicht auf eine Probezeit), tarifliche Gehaltsgruppe, Kündigungsfristen
Übertarifliche Zahlungen, Sondervereinbarungen, Vereinbarungen zwischen Arbeitgeberin und Betriebsrat (Betriebsvereinbarungen)
In unserem Ratgeber Arbeitsvertrag findest Du viele Tipps dazu. Außerdem kannst Du Dich auch an Deine IG Metall vor Ort wenden.
Beschäftigte von Betrieben und Unternehmen, in denen ein Tarifvertrag gilt, werden in Gehaltsgruppen eingeteilt. Ob ein Betrieb oder Unternehmen tarifgebunden ist, erfährst Du beim Betriebsrat oder von Deiner IG Metall-Geschäftsstelle vor Ort.
Was hier zählt, ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit und nicht die Qualifikation, die Beschäftigte vorzuweisen haben. Konkret: Eine Ingenieurin, die am Fließband arbeitet, wird eben als Bandarbeiterin eingruppiert und entsprechend bezahlt. Damit es gerecht zugeht, überwacht Dein Betriebsrat die richtige Anwendung der Tarifverträge und bestimmt bei der Eingruppierung und der Auszahlung der Entgelte mit.
In unserem Tarifinfo gibt es Gehaltstabellen und Beispiele zur Eingruppierung. Zudem werden in unserem Tarifglossar alle Begriffe wie etwa ERA, Streik und vieles mehr zur Tarifpolitik erklärt. Außerdem kannst Du hier nachlesen, welche Vorteile ein Tarifvertrag bringt.
Mit dem Abschluss Deiner Ausbildung hast Du eine solide Grundlage für Deine berufliche Zukunft geschaffen. Darauf kannst Du aufbauen. Es gibt viele Wege, die Dir zur weiteren beruflichen Qualifizierung offenstehen.
Ja. Die Leistungen bleiben die gleichen, der Beitrag kostet nur noch 2,05 Euro. Hier kannst Du nachlesen, was genau wir für Schüler und Studenten tun und welche Vorteile du konkret genießt.
Falls Du nicht vom Betrieb übernommen wurdest und Dir jetzt die Erwerbslosigkeit droht: Melde Dich arbeitsuchend und lass Dich von Deiner IG Metall-Geschäftsstelle vor Ort beraten.
Ja. Der Beitrag wird dann reduziert auf nur 1,53 Euro pro Monat und die Leistungen bleiben voll erhalten.
mehr zu den Leistungen der IG Metall erfahren