Wir helfen jungen Berufstätigen nach der Ausbildung bei ihrem weiteren Werdegang.
Tausende Auszubildende bereiten sich auf ihre Abschlussprüfungen vor. Wer sich bei der Vorbereitung auf die Prüfung beraten lassen möchte, kann sich an die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) im Betrieb oder die örtliche IG Metall wenden.
Auszubildende, die die Prüfung bestanden haben, haben ein Recht auf ein Zeugnis ihres Ausbildungsbetriebs. Es muss wohlwollend formuliert und von der Personalleitung unterschrieben sein. Wir können dabei beraten und, falls es zu Konflikten kommt, Rechtsschutz geben.
Viele Auszubildende haben gute Perspektiven: Die unbefristete Übernahme nach der Ausbildung ist inzwischen im Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie sowie der Eisen- und Stahlindustrie geregelt. Darüber hinaus ist es der IG Metall gelungen, mit vielen Unternehmen auszuhandeln, dass Auszubildende für ein Jahr garantiert übernommen werden. IG Metall-Mitglieder haben in diesen Betrieben Anspruch darauf. Erkundige Dich dazu bei Deinem Betriebsrat, der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder der IG Metall-Geschäftsstelle vor Ort. Allerdings gibt es Ausnahmen, etwa wenn es dem Betrieb wirtschaftlich schlecht geht. Ausgelernte, denen nicht klar ist, wie es für sie weitergeht, sollten ihre JAV oder ihren Betriebsrat fragen oder sich an uns wenden.
Viele Ausgelernte wollen sich beruflich weiterentwickeln, zum Beispiel Meister oder Technikerinnen werden oder studieren. In einigen Bundesländern ist es nach zwei Jahren Berufserfahrung möglich, in der Fachrichtung des erlernten Berufs auch ohne Abitur zu studieren. Vor einigen Jahren haben wir in Tarifverhandlungen eine Bildungsteilzeit erstritten. Sie gibt jungen Arbeitnehmern das Recht, sich weiterzubilden, ohne deswegen kündigen zu müssen. Sie können sich in Teilzeit neben der Arbeit oder in Vollzeit weiterqualifizieren. Sie können sich auch bis zu sieben Jahre freistellen lassen und haben anschließend die Garantie, zurückkehren zu können.
Es gibt eine Reihe von Finanzierungstöpfen, über die eine Weiterbildung oder ein Studium gefördert werden können, etwa Aufstiegs-BAföG. Unsere Bildungsteilzeit bietet zudem die Möglichkeit, während der Arbeit über einen längeren Zeitraum Zeit und Geld anzusparen; wer sich dann teilweise oder ganz von seiner Arbeit freistellen lässt, um sich weiterzubilden, erhält weiter Entgelt.
Wir unterstützten unsere jungen Mitglieder nicht nur bei der Aus- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg, sondern in ihrem ganzen späteren Berufsleben. Wir unterhalten ein flächendeckendes Netz von Geschäftsstellen mit Experten, die zu allen Themen rund um die Arbeit kompetent beraten können.
Wir geben kostenlosen Rechtsschutz, etwa bei Konflikten über Einkommen, Abmahnungen, Mutterschutz, Arbeitszeugnis, Betriebsrente oder Krankenversicherung. Wir bieten eine Freizeit-Unfallversicherung, viele Ratgeber – online und gedruckt –, ein umfassendes Angebot an kostenfreien Seminaren und ein Netzwerk, das in Tausende Betriebe und in die Hochschulen reicht.