Zu Beginn Deiner Ausbildung solltest Du von Deinem Ausbilder einen Ausbildungsplan erhalten. Dieser legt Deine Einsatzzeiten und -bereiche im Betrieb fest. Darüber hinaus umfasst er Lernziele und Praxisstationen:
Das hier sollte daher im Ausbildungsplan drinstehen:
Grundlage für den betrieblichen Ausbildungsplan sind übrigens die Ausbildungsordnung und der Ausbildungsrahmenplan Deines jeweiligen Berufes. Hier sind die bundeseinheitlichen Standards für die betriebliche Ausbildung festgelegt.
Natürlich kann es auch einmal vorkommen, dass Du während der Ausbildung Arbeiten erledigen musst, die nicht im Ausbildungsplan stehen. Doch ständig nur Botengänge machen, das Lager aufräumen oder gar dem Chef das Auto waschen, ist unzulässig. Die Ausbilder dürfen Auszubildenden nicht dauerhaft Arbeiten auftragen, die nichts mit der Ausbildung zu tun haben oder deren Dauer stark vom Ausbildungsplan abweicht.
Ausbildungsfremde Tätigkeiten sind zum Beispiel:
Um einzuschätzen, ob Dir dauerhaft ausbildungsfremde Tätigkeiten aufgebrummt werden, wirf einen Blick in den betrieblichen Ausbildungsplan oder den Ausbildungsrahmenplan Deines jeweiligen Berufs. So kannst du feststellen, welche anderen und eventuell wichtigen Inhalte wegfallen, nur weil Du mal wieder den ganzen Tag putzen oder einkaufen warst.
Grundsätzlich sind Auszubildende nicht verpflichtet, länger zu arbeiten, als im Ausbildungsvertrag vereinbart. Denn diese Zeit sollte ausreichen, um einen Beruf zu erlenen. Überstunden bei Azubis müssen also freiwillig sein.
Folgende Kriterien sind wichtig:
Wenn bei Dir im Betrieb viele Kriterien für eine gute Ausbildung nicht erfüllt sind, wende Dich an Deine Jugend- und Auszubildendenvertreter, Deinen Betriebsrat oder an Deine IG Metall vor Ort. Dort bekommst Du weitere Ratschläge und praktische Hilfe.
Fragen und Antworten zur Ausbildung Wie gut wirst Du ausgebildet? Lexikon: Ausbildung und duales Studium von A bis Z Deine Rechte in der Berufsschule mehr zu den Leistungen der IG Metall erfahren