Die Corona-Krise betrifft massiv auch die duale Berufsausbildung. Derzeit werden vermehrt Auszubildende in Betrieben einfach nach Hause geschickt. Die Vorgesetzten haben mit dem Managen der Krise oft andere Sorgen, als sich um die Auszubildenden zu kümmern. Berufsschulen haben geschlossen und auch die überbetrieblichen Ausbildungszentren im Handwerk sind wegen der Ansteckungsgefahr bis auf Weiteres dicht. Manche junge Menschen fallen da regelrecht in ein Loch.
Zusätzlich hat jetzt ein Vorstoß aus der Wirtschaft für Verunsicherung gesorgt. Der Zentralverband des Handwerks (ZDH) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) fordern, dass Betriebe für Azubis vom ersten Tag an Kurzarbeitergeld beantragen können, um Personalkosten zu sparen. Erste notleidende Betriebe haben offenbar schon damit gedroht, ihren Auszubildenden sogar zu kündigen.
Die von ZDH und DIHK gestellte Forderung würde bedeuten: Statt der Ausbildungsvergütung bekämen Auszubildende nur noch das gesetzliche Kurzarbeitergeld von 60 Prozent der Nettoausbildungsvergütung. Das ist viel zu wenig, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Längst nicht alle Auszubildenden wohnen kostenfrei bei den Eltern, sondern müssen auch noch ihre Miete bezahlen.
Die IG Metall weist das Ansinnen von DIHK und ZDH strikt zurück. Das Berufsbildungsgesetz regelt in Paragraf 19, dass ausbildende Betriebe auch ohne Arbeit für bis zu 6 Wochen die volle Ausbildungsvergütung weiterzahlen müssen. Die aktuelle Corona-Krise darf nicht dazu genutzt werden, Verschlechterungen zu Lasten der Auszubildenden durchzusetzen.
„Die IG Metall sagt Nein zum Angriff auf die Ausbildungsvergütungen! Mit weniger Geld geraten viele Auszubildende in Existenznöte“, erklärt die Zweite Vorsitzende der IG Metall, Christiane Benner. „Gesundheit hat Vorrang. Auch in Zeiten von Corona gibt es kreative Lösungen, um eine gute Ausbildungsqualität sicherzustellen. Daran arbeiten wir gerne mit. Auf dem Rücken der Auszubildenden zu sparen, ist dagegen unredlich und kurzsichtig.“
Generell brauchen Auszubildende auch in Krisenzeiten einen Ansprechpartner und dürfen nicht als Hilfskräfte eingesetzt werden. Wenn die Auszubildenden nicht zur Berufsschule oder im Bereich des Handwerks in die überbetriebliche Lehrwerkstatt gehen können, müssen jetzt möglichst schnell Alternativen zur Vermittlung des theoretischen Lehrstoffs online ins Laufen kommen. Die Digitalisierung bietet viele Möglichkeiten der Wissensvermittlung.
Wie auch unter erschwerten Bedingungen die Ausbildung weiterläuft, beschreibt Joachim Noll. Er ist Betriebsrat und Ausbildungsleiter der Daimler-Niederlassung für Nutzfahrzeuge in Koblenz. „Im Moment ist keiner der Auszubildenden im Betrieb, sondern in einer Blockpause. Zuhause erarbeiten sie sich im Selbststudium die Lerninhalte. Die Berufsschulzeiten werden ihnen gutgeschrieben. Ansonsten bauen sie Zeitkonten und Resturlaub ab. Der betriebliche Teil der Ausbildung wird nach der Schließung nachgeholt.“
Betriebsräte wie Joachim Noll bei Daimler in Koblenz kümmern sich darum, dass die Berufsausbildung auch in Corona-Zeiten weiterlaufen kann. (Foto: privat)
Krisenbedingt fallen jetzt auch die Lehrgänge in den handwerklichen Bildungsstätten aus. Azubis können nun nicht die nötigen Zertifikate für Prüfungen machen. Joachim Noll, der auch Vizepräsident der Handwerkskammer Koblenz ist, schätzt, dass bis zu vier Wochen Ausfallzeit kompensiert werden könnten. „Aber für einen längeren Ausfall braucht es eine andere Lösung.“
Deshalb ist es wichtig, dass sich Betriebsräte und Jugend- und Auszubildendenvertretungen im Betrieb für die betroffenen jungen Beschäftigten einsetzen. „In dieser Situation müssen die Betriebe daran denken, dass sie die Fachkräfte ausbilden, die sie morgen brauchen“, appelliert Ralf Kutzner, geschäftsführendes IG Metall-Vorstandsmitglied, an die Handwerksbetriebe.
Ein ganz großes Fragezeichen steht über den Prüfungen, die eigentlich im Frühjahr anstehen. Bei vielen Auszubildenden im letzten Ausbildungsjahr sind wegen Corona die Abschlussprüfungen verschoben worden. In dem Zusammenhang sind noch viele Fragen zu klären. Wie wirkt sich das auf das Ausbildungsverhältnis aus und wann laufen die Prüfungen wieder an?
Die Folgen einer Verschiebung der Prüfungstermine über das reguläre vertragliche Ausbildungsverhältnis hinaus wären gravierend. Grundsätzlich gilt: Ein Ausbildungsvertrag läuft bis zum Ablauf der im Ausbildungsvertrag vereinbarten Ausbildungszeit (oder dem Bestehen der Prüfung) weiter.
Droht ein Ausbildungsvertrag auszulaufen und konnte noch keine Prüfung gemacht werden, können die Auszubildenden bei der zuständigen Stelle (IHK oder Handwerkskammer) eine Verlängerung beantragen. Hier gilt Paragraf 8, Absatz 2 des BBiG: In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag Auszubildender die Ausbildungsdauer verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Vor der Entscheidung über die Verlängerung ist der ausbildende Betrieb zu hören. Er hat jedoch kein Recht, die Entscheidung der zuständigen Stelle zu verhindern.
Mehr zum Thema Ausbildung in Zeiten von Corona und was Auszubildende wissen müssen, steht in unserem Ratgeber.