Betriebsräte vertreten die Arbeitnehmer im Betrieb. Sie entscheiden mit bei Einstellungen, Entlassungen oder grundlegenden Veränderungen der Betriebsorganisation. Auch in vielen alltäglichen Fragen bestimmen Betriebsräte mit – ob es um Parkordnung oder Rauchverbot geht.
Die Mitwirkungsrechte sind unterschiedlich ausgeprägt: vom Anspruch auf Information bis zum definitiven Vetorecht. Untersuchungen haben ergeben, dass Unternehmen mit Mitbestimmung eine bessere Ausbildung ermöglichen und die Arbeitnehmer mehr verdienen.
Der DGB-Ausbildungsreport 2009 bestätigt, dass fast 85 Prozent der Auszubildenden in Betrieben mit einer Interessenvertretung zufrieden mit ihrer Ausbildung sind. In Betrieben ohne Interessenvertretung sind es nur 66,9 Prozent.
Betriebe mit Betriebsrat zahlen mehr als zehn Prozent höhere Löhne als solche ohne eine gewählte Interessenvertretung. Davon profitieren in erster Linie Geringverdiener und Frauen.
Gerade in der Krise hat sich gezeigt, dass Unternehmesführungen häufig auf das Know-How von Betriebsräten angewiesen sind. Zentrale Management-Entscheidungen sollten deshalb zwingend dem Aufsichtsrat zur Entscheidung vorgelegt werden – und damit auch den Arbeitnehmervertretern in diesem Gremium. Effektiver kontrolliert werden sollte vor allem: