Es gibt mehr Dinge im Leben zu lernen als das, was im Ausbildungsplan oder in der Prüfungsordnung steht. Eine günstige Gelegenheit: Bildungsurlaub, die bezahlte Freistellung von Ausbildung und dualem Studium für eine berufliche oder politische Weiterbildung. Die Möglichkeit gibt es in fast allen Bundesländern. Ausnahmen sind Bayern und Sachsen - hier fehlen bislang entsprechende Regelungen.
Die Bundesländer mit Bildungsurlaub haben festgelegt, wie viele Tage sich Auszubildende freistellen lassen können. Häufig sind fünf Arbeitstage pro Kalender- oder Ausbildungsjahr vorgesehen. Berlin gewährt Auszubildenden und jungen Beschäftigten unter 25 Jahren sogar die Möglichkeit, zehn Arbeitstage pro Jahr für Bildungsurlaub in Anspruch zu nehmen. Wenn es konkret wird, solltest Du Dich beraten lassen. Jugend- und Auszubildendenvertretung, Betriebsrat und IG Metall vor Ort stehen dafür gerne zur Verfügung.
Eine Freistellung für den Bildungsurlaub muss im Voraus beantragt werden. Die Regelungen zu den Antragsfristen schwanken je nach Bundesland: Meistens müssen Auszubildende zwischen vier und acht Wochen einplanen. Es ist aber ratsam, die Freistellung mit dem Arbeitgeber weitaus früher zu besprechen, als es die gesetzlichen Regelungen erlauben.
Die Kosten für die Weiterbildung teilen sich Auszubildender und Arbeitgeber: Der Arbeitgeber zahlt während der Bildungsmaßnahme das Entgelt weiter, der Auszubildende trägt die Kosten für das Seminar oder den Kurs, die Übernachtung und die Anfahrt. Ausgaben für berufsbedingte Fort- und Weiterbildung sind bei der Einkommens- oder Lohnsteuer absetzbar. Neben den Kursgebühren erkennt das Finanzamt auch die Kosten für Anfahrten, Übernachtungen sowie Verpflegungspauschalen an.
Zum Antrag auf Freistellung ist auch die geplante Bildungsveranstaltung zu nennen, die nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannt sein muss. Entsprechende Belege und Formulare haben in der Regel die Veranstalter. Viele IG Metall-Seminare sind in den einzelnen Bundesländern nach den jeweiligen Bildungsurlaubsgesetzen als Bildungsurlaub anerkannt. Auch Nichtmitglieder können an den Seminaren teilnehmen. Seminargebühren und Fahrtkosten übernehmen wir dann für unsere Mitglieder.
Ein Antrag auf Bildungsurlaub kann vom Arbeitgeber grundsätzlich nur abgelehnt werden, wenn die Freistellung nicht fristgerecht durch den Auszubildenden beantragt wurde, dringende betriebliche Erfordernisse dagegensprechen oder im laufenden Kalenderjahr bereits mehr als ein Drittel der Beschäftigten seinen Anspruch auf Bildungsurlaub wahrgenommen hat. Bei Ablehnung verfällt der Anspruch auf die bezahlte Freistellung nicht.
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