Für JAV-Mitglieder regelt § 37.6 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) die Freistellung für Bildungsangebote
§ 37.6 BetrVG ermöglicht Deine Freistellung für Kurse, die für Deine Arbeit als JAV notwendig sind.
§ 37.7 BetrVG räumt Dir das Recht auf Freistellung für Seminare ein, bei denen Du „geeignete“ Kenntnisse für Deine JAV-Arbeit erwirbst.
Ausbildungsqualität, Tarifverträge, Berufsbildung 4.0: Wir bieten eine ganze Reihe an Seminare speziell für JAVen – zur Unterstützung Deines Engagements. Es gibt Tagesschulungen, Wochenendseminare oder Seminare über eine oder sogar zwei Wochen. Die Schulungen vermitteln Wissen und Handwerkszeug für die Praxis und machen Dich fit für Deine Arbeit als Interessenvertretung. Hier findest Du alle Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter.
Für unsere Mitglieder sind unsere Seminare kostenlos. Wer sich weitergehend informieren möchte, kann bei seiner IG Metall-Geschäftsstelle vor Ort nachfragen.
Um Dich zum Seminar anzumelden, wende Dich am besten an Deinen Betriebsrat oder direkt an die Kolleginnen und Kollegen der IG Metall-Geschäftsstelle bei Dir vor Ort. Ein Anruf genügt.
Der BR leitet nach Rücksprache mit uns ein Beschlussverfahren zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein.
Das einzelne JAV-Mitglied muss seinen Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu schaltet man am besten unsere Geschäftsstelle vor Ort ein und beantragt Rechtsschutz.