... Bis zur Entscheidung des BAG bleibt er vorerst im Betrieb, voraussichtlich noch viele Monate.
Das LAG hat dem Arbeitgeber recht gegeben: Zwar sei das Unternehmen zur Übernahme verpflichet. Allerdings sei einfach kein Arbeitsplatz im Betrieb für Maurice vorhanden. Der hätte für Maurice freigehalten werden müssen, argumentierte die Rechtsvertretung der IG Metall. Statt dessen hat der Betrieb einen genau zu Maurice passenden kaufmännischen Arbeitsplatz knapp einen Monat vor seinem Ausbildungsende besetzt.
Beschäftigungssicherung als Ausrede?
Die Stelle bekam ein Beschäftigter, der aus einer anderen Abteilung versetzt worden war, um wiederum einen Arbeitsplatz für eine Kollegin freizumachen, die ansonsten hätte gekündigt werden müssen. Zur Beschäftigungssicherung
„Wir sehen diese Argumentation mit Versetzungsketten sehr kritisch“, erklärt Mario Utess, Rechtssekretär der IG Metall Köln-Leverkusen. „Wenn das Schule macht, kann ja jeder Arbeitgeber behaupten, er sichere damit Beschäftigung – und so das Übernahmerecht nach dem Betriebsverfassungsgesetz umgehen, um unliebsame Jugend- und Auszubildendenvertreter loszuwerden.“
Entscheidung in höchster Instanz
Immerhin hat das LAG den Gang in die höchste Instanz, beim Bundesarbeitsgericht (BAG) Erfurt zugelassen. Maurice kämpft weiter – auch wenn ihm von der Geschäftsführung ein kalter Wind entgegenweht.