Alle zwei Jahre wählen jugendliche Beschäftigte bis 18 Jahre sowie Auszubildende und dual Studierende ihre Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Dieses eigenständige Gremium soll ihre Rechte und Interessen im Betrieb wahrnehmen. Voraussetzung für eine JAV: Im Betrieb muss es mindestens fünf Wahlberechtigte und zudem einen Betriebsrat geben.
Neben den Betriebsrätinnen und -räten als Vertreterinnen und Vertreter aller Beschäftigten gibt es in vielen Betrieben auch eine JAV, die speziell die Interessen von Jugendlichen und Azubis vertritt. Die JAV unterstützt Azubis bei allen wichtigen Fragen rund um die Ausbildung. Wichtig ist, dass die JAV sehr eng mit uns zusammenarbeitet. Damit sie sich inhaltlich immer auf dem Laufenden hält, regelmäßig Schulungen bekommt und sich mit JAVen aus anderen Betrieben austauschen kann.
Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Pflichten und Rechte der JAV. Eine Aufgabe der JAV: Sie überwacht, dass die Auszubildenden korrekt behandelt werden – und dass die Chefin oder der Chef die für sie geltenden Gesetze, Bestimmungen und Tarifverträge einhält. Die JAV hilft, wenn es etwa Probleme mit dem Meister gibt. Oder wenn die Qualität der Ausbildung nicht stimmt – etwa weil ein Azubi Kaffee kochen und putzen muss statt seinen Beruf zu erlernen.
Die JAV organisiert zudem Aktionen, etwa auf Betriebsversammlungen, mit denen Auszubildende und Jugendliche ihre Forderungen klarmachen. Nicht nur der Chefin oder dem Chef, sondern auch der Belegschaft. Denn schließlich brauchen sie auch die Unterstützung der älteren Beschäftigten, um ihre Ziele durchzusetzen. Außerdem setzt die JAV mit dem Betriebsrat durch, dass der Betrieb alle Azubis nach der Abschlussprüfung unbefristet übernimmt.
Azubis können sich bei der JAV kompetenten Beistand besorgen und sich über ihre Rechte und Pflichten informieren – auch während der Arbeitszeit, ohne dafür einen Grund nennen zu müssen. Außerdem bieten viele JAVen regelmäßige Sprechstunden an, so dass Du zusätzlich die Chance hast, einen festen Termin für ein Gespräch auszumachen. Oder Du wirst selbst JAV-Mitglied, indem Du Dich zur Wahl stellst. So kannst Du Deine eigenen Rechte einfordern und gleichzeitig Deinen Kolleginnen und Kollegen helfen.
Für die Vertreterinnen und Vertreter der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb gelten spezielle Rechte und Schutzvorschriften. So hat die JAV das Recht,
Folgende Vorschriften sollen in der JAV engagierte junge Menschen davor schützen, durch den Arbeitgeber benachteiligt zu werden:
Weitere Informationen rund um die Rechte und Pflichten von jungen Beschäftigten im Betrieb und die Arbeit der JAV gibt es in unseren regionalen Geschäftsstellen.