Metall-Tarifrunde 2015: Warnstreiks
Auch Azubis dürfen warnstreiken

Ab dem 29. Januar 2015 um Null Uhr ist die Friedenspflicht vorbei. Ab jetzt darf die IG Metall die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie zu Warnstreiks für die gemeinsamen Forderungen aufrufen: 5,5 Prozent mehr Geld. Bessere Altersteilzeit. Und eine neue Bildungsteilzeit.

28. Januar 201528. 1. 2015


Tausende Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie legen seit heute Nacht Null Uhr in Warnstreiks für kurze Zeit die Arbeit nieder. Damit zeigen sie den Arbeitgebern: Ja, wir stehen hinter den Tarifforderungen der IG Metall nach 5,5 Prozent mehr Geld, bessere Altersteilzeit und eine neue Bildungsteilzeit.

Diese Forderungen nutzen auch den Auszubildenden. Denn die Tarifverträge gelten auch für sie. Daher haben auch sie das Recht, sich an den Warnstreiks der IG Metall zu beteiligen. Allerdings dürfen sie das nur außerhalb des Berufsschulunterrichts. In der Berufsschule geht kein Warnstreik.
Ganz wichtig: ein Warnstreik ist nur rechtens, wenn die IG Metall dazu offiziell aufruft.


Warnstreik ist Grundrecht – auch für Azubis

Das Recht auf Streik und Warnstreik ist durch das Grundgesetz (Artikel 9, Absatz 3) garantiert. Aus diesem Grundrecht auf Warnstreik folgt, dass Azubis für die Teilnahme an Warnstreiks nicht bestraft werden dürfen. Das heißt: Abmahnen oder gar kündigen darf der Arbeitgeber nicht.

Allerdings darf der Arbeitgeber den Azubis die ausgefallene Arbeitszeit von der Ausbildungsvergütung abziehen. Bei Verdienstausfall durch Streik zahlt die IG Metall ihren Mitgliedern, auch den Azubis, Streikgeld.

Einige Arbeitgeber versuchen, Azubis von Warnstreiks abzuhalten. Sie behaupten, Auszubildende hätten kein Streikrecht, weil dies angeblich den Ausbildungszweck gefährden soll. Das stimmt nicht. Bereits 1984 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass auch Auszubildende ein Streikrecht haben und sich somit an Warnstreiks oder Streiks beteiligen dürfen. Denn auch die Ausbildungsbedingungen werden in Tarifverträgen der IG Metall geregelt, wie etwa die Höhe der Auszubildendenvergütung. Deshalb müssen Azubis auch Einfluss darauf haben, wie ihre Ausbildungsbedingungen gestaltet werden.


Warnstreiken nutzt auch den Azubis

Ein Teil der diesjährigen Tarifforderung der IG Metall ist sogar von Azubis gemeinsam mit jungen Beschäftigten und Studierenden in der IG Metall Jugend mitentwickelt worden: Die Bildungsteilzeit.

Bereits vor knapp zwei Jahren ist die IG Metall Jugend erstmals mit ihrer Kampagne „Revolution Bildung“ für eine bessere Bildung und Weiterbildung an den Start gegangen. In Umfragen und zahlreichen Diskussionen kam heraus, dass sich viele gerne weiterbilden würden, etwa um bessere Perspektiven zu haben – es jedoch nicht können. Weil ihnen das Geld und die Zeit dafür fehlen und sie zu wenig Unterstützung von ihrem Arbeitgeber bekommen. Daraus hat die IG Metall Jugend und dann die IG Metall insgesamt die Forderung nach einer Bildungsteilzeit entwickelt: eine tarifliche Regelung, nach der die Arbeitgeber Beschäftigte für Weiterbildung freistellen und Kosten übernehmen. Denn schließlich brauchen die Arbeitgeber ja auch Fachkräfte.

Bereits bei der letzten Metall-Tarifrunde vor zwei Jahren hat die IG Metall eine von der Jugend entwickelte Forderung aufgenommen: die unbefristete Übernahme in feste Jobs nach Ausbildung. Und: Auch dank der großen Beteiligung von Azubis hat die IG Metall sich damit auch durchgesetzt.

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