Reform Berufsbildungsgesetz
Schlechtere Ausbildungsvergütung droht

Eine gute Ausbildung schafft die Perspektiven für ein erfolgreiches Berufsleben. Um so wichtiger ist eine qualitativ hochwertige Reform des Berufsbildungsgesetzes. Die Vorstellungen des Bundesbildungsministeriums gehen an diesem Ziel allerdings völlig vorbei.

21. Dezember 201821. 12. 2018


Eine Reform sollte spürbare Verbesserungen bringen, sonst taugt sie nichts. Einen solchen Rohrkrepierer hat nun allerdings das Bundesbildungsministerium mit seinem Entwurf für ein neues Berufsbildungsgesetz (BBIG) vorgelegt. Wichtige Impulse zur Qualitätssicherung der beruflichen Ausbildung, für dual Studierende oder für das Ehrenamt im Prüfungswesen bleiben darin völlig außen vor. Die Situation für Auszubildende könnte sich durch die BBiG-Reform sogar verschlechtern. Das Gesetz regelt grundsätzlich die Bedingungen für die Aus- und Fortbildung in den Betrieben.

Die vorgesehene Neuregelung zur Mindestausbildungsvergütung ist für Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, ein „Skandal“. Denn: „Auszubildenden in nicht tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie droht eine deutlich schlechtere Vergütung als bisher.“ Nach aktueller Rechtsprechung stehen Auszubildenden in nicht tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie rund 800 Euro im ersten Ausbildungsjahr zu, das Bildungsministerium legt sich nun auf eine neue gesetzliche Untergrenze von 504 Euro fest. Zudem werde die Tarifflucht von Arbeitgebern befördert, betont Urban. Die IG Metall macht sich dafür stark, dass die Mindestausbildungsvergütung an die durchschnittliche tarifliche Vergütung gekoppelt wird.


Qualitätssicherung? Fehlanzeige!

Hunderttausende Auszubildende müssen sich mit Überstunden, ständiger Erreichbarkeit und regelmäßiger Schichtarbeit auseinandersetzen, wie der Ausbildungsreport 2018 des DGB (PDF) zeigt. Bei jedem Dritten fehlt der gesetzlich vorgeschriebene betriebliche Ausbildungsplan, der die Gliederung der Ausbildung regeln soll und die Inhalte so überprüfbar macht. Ausbildungsfremde Tätigkeiten wie Kaffee kochen oder Halle fegen gehören für einige immer noch zum Alltag. Angebracht wäre deshalb eine Offensive für mehr Qualitätssicherung in der Ausbildung - diesem Anspruch wird der Gesetzesentwurf allerdings keineswegs gerecht.


Schlechte Bedingungen für dual Studierende

Auch dual Studierenden kommt das Bildungsministerium nicht entgegen: Es verpasst die Chance, deren betriebliche Praxisphasen endlich ins Berufsbildungsgesetz aufzunehmen. Dabei gäbe es dringend Verbesserungsbedarf, denn die gesetzlichen und tariflichen Regelungen für Auszubildende gelten bislang nicht für dual Studierende - und damit auch keine Qualitätsstandards und Vergütungen. Die Folgen: Die Bezahlung ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich und oft werden dual Studierende als zusätzliche, billige Arbeitskraft im Betrieb eingesetzt, statt sie auszubilden. Nur in Betrieben, in denen dual Studierende mit der IG Metall Tarifverträge durchsetzen, gibt es gesicherte Bedingungen.

Auch viele Prüfer – in der Regel qualifizierte, erfahrene Beschäftigte – werden ein klares Signal zur Stärkung ihres Ehrenamts in den Plänen des Ministeriums vermissen, denn das Recht auf bezahlte Freistellung ist nicht vorgesehen. Stattdessen sollen die Prüfer mit einem unnötigen Delegationsprinzip von der abschließenden Bewertung aller Prüfungsleistungen befreit werden. Ob es für Prüfer attraktiver wird, wenn sie nicht mehr die komplette berufliche Handlungsfähigkeit selbst bewerten können, ist allerdings mehr als fraglich.


Unterstützung für Fortbildungsinteressierte

Weiterbildung ist unbestritten ein entscheidender Schlüssel, um die digitale Transformation aktiv und im Sinne der Beschäftigten zu gestalten. Dennoch sind für das Ausbildungspersonal im BBiG-Entwurf keine Verbesserungen vorgesehen, damit es sich mithilfe von Fortbildungen auf die neuen Anforderungen vorbereiten kann. Die von der IG Metall vorgeschlagene einfache und wirksame Qualitätsverbesserung, Fortbildungsrahmenpläne gesetzlich zu verankern, hat das Bundesbildungsministerium ebenfalls nicht aufgegriffen. Mit Fortbildungsrahmenplänen bekämen interessierte Beschäftigte die Möglichkeit, die Angebote von Bildungsanbietern qualitativ zu prüfen und sich besser zu orientieren. Rahmenpläne sind auch ein wichtiges Instrument, um Anrechnungsprozesse im Hochschulsystem zu vereinfachen und zu systematisieren. Sie können die Durchlässigkeit zwischen den Bildungssystemen erhöhen.

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