Kindergeld für minderjährige Kinder gibt es ohne Einschränkung. Erst wenn die Kinder volljährig werden, gilt der Kindergeldanspruch nur noch dann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Eltern erhalten das Kindergeld, bis die Kinder volljährig werden. Ab dem 18. Geburtstag gibt es das Kindergeld nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Bis zum 21. Geburtstag des Kindes können Eltern Kindergeld bekommen, wenn das Kind
Bis zum 25. Geburtstag des Kindes können Eltern Kindergeld bekommen, wenn das Kind
Seit 2023 erhalten Eltern für jedes Kind 250 Euro pro Monat. Es gibt keine unterschiedlichen Beträge mehr, die von der Zahl der Kinder abhängig ist, für die Kindergeld ausgezahlt wird.
Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden – meist ist das jene, in deren Bezirk man wohnt. Die Familienkasse zahlt das Kindergeld monatlich aus. Es steht Eltern für jeden Monat zu, in dem sie an mindestens einem Tag alle Voraussetzungen erfüllen. Wurde das Kind zum Beispiel am 25. Mai geboren, dann erhalten Eltern das volle Kindergeld für den Monat Mai.
Ja. Kindergeld kann für bis zu 6 Monate rückwirkend gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass Eltern das Kindergeld zustand, aber nicht ausgezahlt wurde – zum Beispiel, weil sie keinen Antrag gestellt haben.
Der Kinderzuschlag (KiZ) ist ein finanzieller Zuschuss, der zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt wird. Er soll verhindern, dass Kinder in Armut aufwachsen. Der KiZ steht Familien und Alleinerziehenden zu, wenn ihr Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt reicht, sie jedoch finanzielle Unterstützung benötigen, um für den Lebensunterhalt der gesamten Familie zu sorgen.
Zusätzlich zum Kindergeld erhalten diese Familien nicht nur den KiZ, sondern sie sind auch von den Kita-Gebühren befreit und können unter anderem auch Leistungen des Schulbedarfspakets bekommen.
Seit Januar 2024 beträgt der Höchstbetrag 292 Euro – pro Kind und Monat. Zusammen mit dem Kindergeld von 250 Euro pro Monat ergibt sich eine Gesamtleistung von 542 Euro pro Kind. Übersteigt das Einkommen der Eltern eine bestimmte Grenze, dann wird ein Teil des Elterneinkommens angerechnet, das heißt, die 292 Euro werden gekürzt. Eltern mit geringem Einkommen erhalten also den vollen Höchstbetrag von 292 Euro. Mit steigendem Einkommen sinkt der Auszahlungsbetrag und läuft langsam aus. Rechenbeispiel hat der Deutsche Gewerkschaftsbund auf seiner Webseite zusammengestellt.
Anspruch auf Kinderzuschlag haben Eltern
Ob Eltern Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, hängt vor allem von ihrem Einkommen ab. Das Einkommen muss über einer gesetzlich vorgegebenen Mindesthöhe von 600 Euro brutto für Alleinstehende und 900 Euro brutto für Paare liegen. Außerdem hängt der Anspruch von der Höhe der Wohnkosten und der Anzahl der Personen im Haushalt ab.
Ob es sich für lohnt, einen Antrag auf Kinderzuschlag zu stellen, könnt Ihr auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums mit dem KiZ-Lotsen prüfen. Das Ganze dauert weniger als 10 Minuten.
Weitere Informationen:
Kindergeld Antrag online bei der Bundesagentur für ArbeitKindergeld AntragsformulareBroschüre: Merkblatt Kindergeld des Bundesfamilienministeriums