1. September 2018
Der Rechtsfall
Kindergeldfalle – nicht auf Steuererstattung verlassen
Kindergeldansprüche verjähren seit Januar 2018 bereits nach sechs Monaten. Eltern volljähriger Kinder sollten vorsorglich einen Antrag bei der Familienkasse stellen. So lassen sich böse Überraschungen vermeiden.

Kindergeldansprüche verjähren seit Januar 2018 bereits nach sechs Monaten. Wer gerade Nachwuchs bekommen hat, wird den Antrag auf Kindergeld in der Regel nicht unnötig aufschieben. Komplizierter wird es, wenn Kinder volljährig werden. Dann müssen Eltern einen Antrag auf Weitergewährung von Kindergeld stellen und meist die Voraussetzungen für den Anspruch belegen.


Finanzamt unterstellt Zahlung von Kindergeld

Problematisch kann es werden, wenn Eltern auf die steuerlichen Freibeträge für Kinder setzen, die ihnen ohnehin zustehen. Der Grund: Wer kein Kindergeld beantragt hat, obwohl eigentlich ein Anspruch besteht, hat nur Anspruch auf die Kinderfreibeträge. Wenn das Finanzamt eine mögliche Steuererstattung errechnet, unterstellt es trotzdem grundsätzlich, dass vorher Kindergeld gezahlt wurde, auch wenn das gar nicht der Fall war.

Eltern volljähriger Kinder sollten daher vorsorglich einen Antrag bei der Familienkasse stellen. Fehlende Unterlagen können später nachgereicht werden. Setzt die Familienkasse hierzu eine Frist, sollten Eltern eine Fristverlängerung beantragen.

Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit gibt es weitere Informationen rund um das Kindergeld sowie Merkblätter als PDF zum Herunterladen und Antragsformulare, die online ausgefüllt werden können: familienkasse.de


| Das könnte Dich auch interessieren

Kontakt zur IG Metall

Link zum Artikel