Ja und Nein. Ja, weil das Gesetz gestoppt wurde. Das war unser Ziel, und das zeigt: Das Engagement hat sich gelohnt! Aber: Zwischenzeitlich haben Betriebe schon rund 500 Millionen Datensätze an die zentrale Speicherstelle, die ZSS, in Würzburg gemeldet. Die Bundesregierung hat zwar zugesagt hat, die Daten so schnell wie möglich zu löschen. Doch bis dahin bleiben alle erfassten Arbeitnehmerdaten gespeichert.
Weil es zu einer Vorratsdatenspeicherung führte, die unzulässig und unverhältnismäßig war. Für eine Minderheit von Beschäftigten, die Sozialleistungen beantragen wollen, werden jeden Monat von rund 40 Millionen Beschäftigten Daten erhoben. Es werden millionenfach Informationen gesammelt, für die es keinen Verwendungszweck gibt. Diese Sammelwut ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in das sogenannte informationelle Selbstbestimmungsrecht, also das grundsätzliche Recht von jedem Bürger zu entscheiden, welche persönlichen Informationen er preisgeben will. Elena ist somit verfassungswidrig.
Das ist richtig. Zentral gespeicherte Daten laden immer zum Missbrauch ein. Und sie wecken Begehrlichkeiten, die Verwendungsmöglichkeiten per Gesetz zu erweitern, um sie legal für weitere Zwecke nutzen zu können. Ursprünglich sollten ja auch andere Daten erfasst werden, etwa die Dauer und Art von Fehltagen, Streiktage oder Abmahnungen. Erst nach massiven Protesten der Gewerkschaften verschwand das aus dem Datenerfassungsbogen. Die Bundesregierung behautet zwar: Die Daten sind sicher. Aber die vielen Skandale der Vergangenheit zeigen: Nur Daten, die gar nicht erst erhoben werden, sind wirklich sicher. Darum werden wir uns auch in Zukunft einmischen, wenn Arbeitnehmerdaten gespeichert werden sollen.
Nein. Solange die Bundesregierung Elena nicht durch ein neues Gesetz endgültig gestoppt hat und alle Daten nachweislich gelöscht sind, wird die IG Metall keine Klage zurücknehmen. Es gibt allen Grund, wachsam zu bleiben. Die Regierung beerdigt Elena ja nicht, weil ihr plötzlich der Arbeitnehmer-Datenschutz so am Herzen liegt. Die Bundesregierung hatte immer noch große technische Probleme bei der effektiven elektronischen Erfassung und Verschlüsselung der Daten. Und sicherlich hat die Bundesregierung auch beeindruckt, dass selbst die Arbeitgeber gegen Elena sind. Aber entscheidend für den errungenen Erfolg war der breite gesellschaftliche Widerstand, der nicht zuletzt von den Betriebsräten und den Gewerkschaften ausging. Wir bleiben dabei: Arbeitnehmerdatenschutz ist ein hochrangiges Gut!