... Arbeitgebern.
Die Vorgeschichte der Daimler/Facebook-Affäre reicht zurück in den September 2010. Als Reaktion auf eine positive Äußerung von Daimler-Chef Dieter Zetsche gründete sich eine Gruppe im Sozialen Netzwerk Facebook. Sie nannte sich „Daimler-Kollegen gegen Stuttgart 21“. Von einem Mitglied dieser Gruppe wurde Zetsche als „Spitze des Lügenpacks“ bezeichnet. Fünf Daimler-Mitarbeiter hatten daraufhin auf Facebook den Button „Gefällt mir“ gedrückt und damit ihre Zustimmung geäußert. Die fünf hatten kein Pseudonym benutzt und waren deshalb namentlich erkennbar.
Zum Gespräch vorgeladen
Die Daimler AG wurde dieses Jahr durch einen anonymen Hinweis auf diese Bemerkung aufmerksam gemacht. Im März wurden die fünf Mitarbeiter von der Personalabteilung zu einem Gespräch eingeladen. Dort wurden sie auf eine Daimler-Richtlinie hingewiesen, dass man Kollegen – in diesem Fall den Konzernchef Zetsche – nicht beleidigen dürfe. Außerdem hatte Daimler Facebook angeschrieben und darauf hingewiesen, dass die Seite problematische Inhalte habe.
Der Daimler-Betriebsrat betonte, dass der Vorgang keine Konsequenzen für die Mitarbeiter habe und die Gespräche freiwillig gewesen seien. Der Betriebsratsvorsitzende des Werks Untertürkheim, Wolfgang Nieke, erklärte, man habe gegen die Vorladung der Kollegen interveniert und auf das Recht auf freie Meinungsäußerung verwiesen. Der Konzern hingegen ist der Ansicht, dass es sich nicht um Meinungsbekundungen, sondern um eine Beleidigung gehandelt habe.
Grauzone mit Risiken
Auch wenn keiner der Daimler-Mitarbeiter gekündigt oder abgemahnt wurde, beleuchtet der Fall, dass Soziale Netzwerke für die Nutzer Risiken mit sich bringen. Um die Grauzone, was Beschäftigte in Sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter dürfen und was nicht, zu schließen und mehr Handlungssicherheit herzustellen, gibt es in immer mehr Unternehmen Richtlinien. Auch bei Daimler gibt es einen Social Media-Leitfaden und einen Beauftragten, der im Zweifelsfall konsultiert werden kann.
Im Arbeitsalltag ergeben sich aus der Nutzung von Sozialen Medien eine Menge Fragen, die nicht von bestehenden Vereinbarungen zu Intranet- und Internetnutzung abgedeckt sind. Für die Betriebsräte tut sich ein neues Handlungsfeld auf. Sie können einiges dafür tun, dass sich Beschäftigte nicht in Facebook oder Twitter durch einen Mausklick zuviel in die Bredoulle bringen.
Handlungsfeld für Betriebsräte
Bei MTU Maintenance Hannover etwa macht sich der Betriebsrat für eine Richtlinie zur Nutzung Sozialer Medien stark. Die Guideline, die bei MTU jetzt im Entstehen ist und an der neben dem Betriebsrat auch die Personalabteilung mitarbeitet, wird grundsätzliche Empfehlungen beinhalten. Sie wird auch eine Ergänzung der konzernweiten Verhaltensgrundsätze darstellen, in denen schon das Verhalten von Mitarbeitern nach außen geregelt ist.
In jedem Fall sollte man als Beschäftigter beherzigen: Kein Insiderwissen veröffentlichen, egal ob auf Facebook, Twitter oder sonstwo. Und keine verleumderischen, beleidigende oder andere rechtswidrige Inhalte veröffentlichen. Weitere Tipps, was man als Beschäftigter im Umgang mit Sozialen Medien beherzigen soll, hat die IG Metall zusammengestellt.