28. Januar 2011
Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz
Gesetzgeber lädt Chefs zum Datensammeln ein
„Der Arbeitgeber darf.“ Schon dieser erste Halbsatz zeigt, wo der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Arbeitnehmerdatenschutz hin will. Er ist eine Einladung an alle Chefs, Daten ihrer Beschäftigten zu sammeln. Das fürchtet Rüdiger Lütjen, Konzernbetriebsratsvorsitzender von EADS Deutschland. ...

... Er erläutert, wo noch nachgebessert werden muss.

Warum ist der Gesetzentwurf so mangelhaft?
Rüdiger Lütjen:
Er schützt Beschäftigte nicht vor einem Generalverdacht. Wir hatten selbst einen solchen Fall bei Airbus. Der Arbeitgeber hatte Kontendaten der Beschäftigten mit denen der Lieferanten verglichen. Damit wollte er mögliche Korruptionsfälle aufdecken. Natürlich muss ein Arbeitgeber kriminelle Machenschaften in seinem Unternehmen verhindern. Aber muss er dazu 20000 Kolleginnen und Kollegen unter Generalverdacht stellen? Das ist einfach ungeheuerlich. Und das wird auch der Gesetzentwurf nicht verhindern.

Wo siehst Du den Fehler im Gesetz?
Lütjen:
Nach den jetzigen Plänen darf der Arbeitgeber weiterhin solche Daten erheben. Er muss sie nur anonymisieren. In Verdachtsfällen darf er aber die Anonymisierung aufheben. Diese Entscheidung überlässt die Politik allein dem Arbeitgeber. Das ist eine riesige Lücke im Gesetz, die dem Datenmissbrauch Tür und Tor öffnet. Wer entscheidet, was ein Verdachtsfall ist? Wer wird darüber informiert? Das ist alles nicht geregelt.

Wie kann die Bundesregierung nachbessern?
Lütjen:
Sie muss festlegen, wann und unter welchen Bedingungen anonyme Daten den Beschäftigten wieder zugeordnet werden dürfen. Das darf nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit geschehen. Es geht um die Persönlichkeitsrechte unserer Kolleginnen und Kollegen. Da müssen wir als Betriebsrat mitbestimmen. Auch das gehört in das Gesetz. Es geht uns nicht darum, Kriminelle zu schützen. Der Arbeitgeber hat durchaus das Recht, sich gegen so etwas zu wehren. Aber das muss vernünftig geregelt sein. Denn sonst herrscht nur noch Willkür.

Gibt es noch andere Schwachstellen im Entwurf?
Lütjen:
Ja, unter anderem bei der Videoüberwachung. Nachdem Beschäftigte etwa bei Lidl per Kamera überwacht wurden, will der Gesetzgeber heimliches Filmen am Arbeitsplatz nun verbieten. Die offene Videoüberwachung wird dafür generell erlaubt. Ich muss nur ein Schild aufhängen, ,Dieser Raum ist videoüberwacht’, und schon darf ich meine Beschäftigten filmen. Niemand weiß aber, wofür die Aufnahmen am Ende tatsächlich benutzt werden. Nehmen wir an, der Arbeitgeber stellt eine Kamera aus Sicherheitsgründen auf, filmt damit aber einen arbeitsrechtlichen Verstoß eines Mitarbeiters. Wird er das Material tatsächlich nicht gegen ihn verwenden?

Warum ist es so schwer, Beschäftigte vor zu großer Neugier des Arbeitgebers zu schützen?
Lütjen:
Bei elektronischen Medien fehlt vielen die Hemmschwelle, seine Nase in die Angelegenheiten anderer Leute zu stecken. Niemand käme so leicht auf die Idee, Akten von einem Schreibtisch zu nehmen und durchzustöbern. Oder Briefe heimlich zu öffnen oder zu lesen. Ich denke, da müssen wir wieder sensibler werden. Viele unterschätzen offenbar den Wert, über seine Daten selbst bestimmen zu können.


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